Mayer: Brennpunkte dürfen weiter videoüberwacht werden
Archivmeldung vom 26.01.2012
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtGestern hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil die Videoüberwachung von Kriminalitätsschwerpunkten im öffentlichen Raum für zulässig erklärt. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer: "Die Gewährleistung des Schutzes der Bevölkerung vor Straftaten kann über den Interessen eines Einzelnen stehen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht nochmals deutlich gemacht. Insbesondere dann, wenn an Kriminalitätsschwerpunkten bereits eine Vielzahl von Straftaten registriert wurde, ist der Einsatz von Videokameras zur Überwachung dieser Brennpunkte gerechtfertigt."
Mayer weiter: "Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung muss dann hinter diesem überwiegenden Interesse des Gemeinwohls zurücktreten.
Erfreulich ist zudem, dass auch die Videoüberwachung zum Zweck der besseren strafrechtlichen Verfolgung als legitimer Zweck anerkannt wurde. Denn vielfach können Täter erst durch die Bilder von eingesetzten Videokameras überführt werden. Sie stellen damit auch weiterhin ein sehr wichtiges Ermittlungsinstrument für die Polizei dar."
Hintergrund:
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern entschieden, dass die offene Videoüberwachung der Reeperbahn in Hamburg auf der Grundlage des Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei zulässig ist. Nach dem Landesgesetz darf die Polizei unter anderem öffentlich zugängliche Orte mittels Bildübertragung und Bildaufzeichnung offen beobachten, soweit an diesen Orten wiederholt Straftaten begangen worden sind und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort auch künftig mit der Begehung von Straftaten zu rechnen ist.
Quelle: CSU-Landesgruppe (ots)