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Rauchverbot in Kneipen wird Fall für das Bundesverfassungsgericht

Archivmeldung vom 17.09.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.09.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Niedersachsen und Baden-Württemberg werden sich wohl in Karlsruhe für das Rauchverbot verantworten müssen. "Wir haben mit unseren Landesverbänden einstimmig beschlossen, Rechtsmittel gegen diese Gesetze einzulegen", sagte die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), Ingrid Hartges, dem in Berlin erscheinenden Tagesspiegel am Montag.

"Wir unterstützen eine Verfassungsbeschwerde zweier betroffener Gastronomen in Niedersachsen und Baden-Württemberg", erklärte Hartges. Sie rechne damit, dass die Verfassungsbeschwerde in zwei bis sechs Wochen in Karlsruhe eingereicht würde. Niedersachsen und Baden-Württemberg waren die ersten Bundesländer, die ein generelles Rauchverbot unter anderem in Gaststätten, Restaurants und Diskotheken erlassen haben. Dort ist seit Anfang August das Rauchen nur noch in abgetrennten Räumen erlaubt. Dagegen laufen vor allem die Besitzer von kleinen Kneipen Sturm, weil sie Umsatzverluste haben. "Diese Betriebe fürchten um ihre Existenz", sagte Hartges. Es gehe bei der Beschwerde nur um die wirtschaftlich betroffenen Mitglieder. Das seien Besitzer von Einraumkneipen, Diskos und Einrichtungen, wo Rauchen Konzeptbestandteil sei - zum Beispiel Zigarrenlounges.

Quelle: Pressemitteilung Der Tagesspiegel


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