Kampf gegen Islamisten: CDU-Vize fordert Markierung von Personalausweisen
Archivmeldung vom 11.09.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIm Kampf gegen Islamisten hat sich der stellvertretende CDU-Vorsitzende Thomas Strobl für eine Markierung der Personalausweise von gewaltbereiten Islamisten ausgesprochen. "Wenn wir Hinweise darauf haben, dass ein deutscher Islamist in den Dschihad ziehen will, um das Töten zu lernen, müssen wir ihm den Pass entziehen und den Personalausweis entsprechend markieren", sagte der stellvertretende Unionsfraktionschef der "Welt". Dann erkenne "jeder Grenzbeamte, dass der Betreffende nicht ausreisen darf".
Der Reisepass kann bereits heute eingezogen werden. Mit dem Personalausweis können Islamisten jedoch über Transit-Länder wie Ägypten oder die Türkei leicht in die Bürgerkriegsgebiete in Syrien und im Irak gelangen. Der Personalausweis kann bislang nicht entzogen werden. Durch eine Gesetzesänderung wäre dies jedoch möglich. Den Betroffenen könnten dann Ersatzpapiere zur Verfügung gestellt werden, mit denen die Ausreise allerdings nicht möglich ist. Auf Anfrage erklärte das Bundesinnenministerium, dass Bund und Länder derzeit unter anderem den Entzug von Ausweisdokumenten prüfen, die zur Ausreise bestimmt beziehungsweise geeignet sind. Unterdessen streitet die Koalition über mögliche Gesetzesverschärfungen, um gegen Paralleljustiz vorzugehen. Während sich Unionspolitiker dafür stark machen, sieht das SPD-geführte Justizministerium derzeit keinen Handlungsbedarf.
Die Stärkung des Rechtssprechungsmonopols des Staates sei "vor allem eine integrations- und sozialpolitische Aufgabe", sagte ein Sprecher. Denkbar seien etwa Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen, die das Vertrauen in die staatliche Gerichtsbarkeit stärken. Im Koalitionsvertrag heißt es nur allgemein: "Wir wollen das Rechtssprechungsmonopol des Staates stärken. Illegale Paralleljustiz werden wir nicht dulden."
CDU-Vize Strobl fordert im Kampf gegen Islamisten zudem einen schnelleren Entzug der Staatsbürgerschaft. Bereits heute gilt, dass ein Doppelstaatler automatisch seine deutsche Staatsangehörigkeit verliert, wenn er für die Streitkräfte oder einen bewaffneten Verband eines ausländischen Staates eintritt. Strobl fordert hier ein Nachjustieren: "Wir sollten diese Vorschrift erweitern auf ausländische Bürgerkriegsparteien wie etwa die Terrormiliz Islamischer Staat", sagte er der Zeitung. Wenn sich eine neue Bedrohungslage entwickelt, müsse der Staat reagieren und das Recht verschärfen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur