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Hessischer Rundfunk verteidigt Gang vor Bundesverfassungsgericht

Archivmeldung vom 09.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der Hessische Rundfunk (hr) hat die Entscheidung von ARD und ZDF verteidigt, wegen der Blockierung der Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent durch Sachsen-Anhalt vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

"Wir bedauern sehr, dass sich nun das Bundesverfassungsgericht mit den KEF-Empfehlungen befassen muss. Der drohende tiefe finanzielle Einschnitt würde zu schmerzhaften Kürzungen im Programm führen", sagte hr-Intendant Manfred Krupp am Mittwochnachmittag. Der hr sei sehr im Leben der Menschen in Hessen verankert.

"Gerade in Zeiten einer Pandemie erkennen sie Bedeutung und Qualität eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks. In Hessen erreichen wir mit unseren Angeboten, allem voran mit unserer `Hessenschau` medienübergreifend so viele Menschen wie selten zuvor." Dazu sei es unerlässlich, dass man den hr weiter "multimedial modern" aufstelle. "Und dafür braucht es die von der KEF empfohlene Finanzierung", so Krupp. Ohne die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlene Beitragsanpassung muss der hr mit einem Fehlbetrag von rund 15,6 Millionen Euro jährlich planen, hieß es. Wie zu jeder Beitragsperiode wurde der Bedarf der Rundfunkanstalten von der unabhängigen KEF ermittelt und nun zuletzt eine Anpassung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent empfohlen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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