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Spionageaffäre Chef des NSA-Untersuchungsausschusses, Sensburg, sieht Berufung eines Ermittlungsbeauftragten durch die Bundesregierung skeptisch

Archivmeldung vom 17.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Patrick Ernst Sensburg
Patrick Ernst Sensburg

Foto: Justus Kersting, Meschede
Lizenz: CC-BY-SA-2.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Vorsitzende des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestages, Patrick Sensburg (CDU), sieht die von der Bundesregierung geplante Berufung eines Ermittlungsbeauftragten zur Einsichtnahme in die Selektorenlisten skeptisch. "Wenn wir rechtlich ein Anrecht auf die Selektorenliste haben, dann kann nur der Untersuchungsausschuss bestimmen, in welcher Form das geschieht, kein anderer", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Donnerstag-Ausgabe).

"Und wenn wir einen Sonderbeauftragten einsetzen, der eine Vorprüfung macht und zu dem Ergebnis kommt, da ist viel drin, was nicht richtig ist, dann kann man dem Untersuchungsausschuss auch nicht das Recht nehmen, die Liste in Gänze zu sehen." Es komme hier vor allem auf die Begründung an, fügte Sensburg hinzu. Anders verhalte es sich nämlich, wenn die Regierung sage, der Ausschuss habe in Wahrheit keinen juristischen Anspruch auf die Liste, sie ihm den Zugang dazu mit Hilfe eines Ermittlungsbeauftragten aber dennoch gewähren wolle. Dann könne der Ausschuss dagegen wenig ausrichten.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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