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SPD will zur Terrorabwehr Föderalismusreform korrigieren

Archivmeldung vom 17.10.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.10.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Burkhard Lischka Bild: burkhard-lischka.de
Burkhard Lischka Bild: burkhard-lischka.de

Nach dem Suizid des Terrorverdächtigen Al-Bakr fordert die SPD eine Revision der Föderalismusreform II. Der innenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Burkhard Lischka, sagte der "Saarbrücker Zeitung": "Gerade mit Blick auf die drastisch gestiegene Anzahl islamistischer Gefährder in den vergangenen Jahren braucht es jetzt klare Regelungen und einen einheitlichen Umgang mit diesen - und zwar in ganz Deutschland."

Die Lehre aus dem Suizid des Terrorverdächtigen Al-Bakr müsse daher eine Korrektur der Föderalismusreform sein, so Lischka. "Einen Flickenteppich können wir uns bei der Terrorbekämpfung nicht leisten." Vor der Föderalismusreform II, die 2006 in Kraft trat, habe es bundeseinheitliche Regelungen für den Justizvollzug gegeben. Doch die seien "unnötigerweise föderalisiert" worden.

Lischka betonte weiter: "Es kann doch nicht sein, dass beispielsweise in einem Bundesland die Videoüberwachung solcher Gefangener möglich ist, in einem anderen Land dagegen nicht." Außerdem plädierte der SPD-Politiker für "einige wenige zentrale Einrichtungen, in denen wir Terrorverdächtige und Dschihadisten unterbringen". So ließen sich einheitliche Standards gewährleisten und vor allem speziell geschultes Personal einsetzen.

Quelle: Saarbrücker Zeitung (ots)

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