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Mietrechtsanwalt Solf: Bundesländer können Eigenbedarf einschränken

Archivmeldung vom 07.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Vermieter sollen keine Möglichkeit mehr erhalten zwischen Mietern zu entscheiden - alles Diskriminierung!
Vermieter sollen keine Möglichkeit mehr erhalten zwischen Mietern zu entscheiden - alles Diskriminierung!

Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Am Mittwoch berät Berlins Stadtentwicklungsenatorin Katrin Lompscher (LINKE) über einen gesetzlichen Mietendeckel. Mietrechtsanwalt Henrik Solf denkt noch einen Schritt weiter.

Im Interview mit der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "neues deutschland" sagt er: "Die Bundesländer könnten womöglich auch den Eigenbedarf einschränken." Aus Sicht von Solf könnten einzelne Bundesländer Eigenbedarfskündigungen in Härtefällen verbieten. "Und dann sagt man beispielsweise, als Härtefall gilt, wenn mindestens ein Mieter über 60 Jahre alt ist oder länger als zwanzig Jahre in der Wohnung wohnt. Das ist eine Frage der Definition."

Hintergrund ist die Föderalismusreform aus dem Jahr 2006. Damals wurde die Zuständigkeit des Bundes für das Wohnungswesen gestrichen. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass die Länder das Mietpreisrecht selbst regeln können. An einem entsprechenden Gesetz arbeitet der Senat derzeit.

Quelle: neues deutschland (ots)

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