Unions-Fraktion will Kinder besser vor sexueller Ausbeutung schützen
Archivmeldung vom 22.03.2014
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Manuel SchmidtMit einem "Opferschutzpaket" will die Spitze der Unionsfraktion den Kampf gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen vorantreiben. Dem Nachrichtenmagazin "Focus" zufolge monieren die Vize-Fraktionschefs Thomas Strobl und Nadine Schön (beide CDU) "Schutzlücken im bestehenden Strafrecht", die "so schnell wie möglich geschlossen werden müssen".
In dem Papier, das "Focus" vorliegt, fordern sie, nicht nur den Handel mit Nacktfotos von Kindern, sondern schon das Verbreiten zu verbieten. Dies zielt vor allem auf Internet-Tauschbörsen. "Gerade der Fall Edathy hat gezeigt, wie schwierig die Einordnung ist", heißt es in dem Papier.
Sexualstraftaten sollen frühestens mit dem 30. Lebensjahr der Opfer verjähren. Wer gezielt Kinder und Jugendliche im Internet anspricht ("Cybergrooming"), um sexuellen Kontakt zu knüpfen oder ihnen Bilder zu entlocken, soll bestraft werden, und zwar bereits im Versuchsfall. Außerdem sollen unbefugte Aufnahmen des Intimbereichs einer anderen Person in der Öffentlichkeit unter Strafe gestellt werden. Bisher gilt das nur für Wohnungen und geschützte Räume. Dass Eltern ihre Kinder fürs private Album knipsen, soll als "sozialadäquates Verhalten" dabei "selbstverständlich zulässig bleiben", so die Autoren.
Auch bei Vertretungslehrern soll künftig ein "Obhutsverhältnis" gelten, das Kinder besser schützt. Das Oberlandesgericht Koblenz hatte 2011 einen Angeklagten vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener freigesprochen, der eine Beziehung mit einer 15-jährigen Schülerin hatte. Zu Begründung hieß es, er habe nur als Aushilfe unterrichtet.
Quelle: dts Nachrichtenagentur