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Nach Germanwings-Absturz: GroKo bereitet Angehörigen-Entschädigung vor

Archivmeldung vom 13.04.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.04.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Germanwings Flug 9525: Die verunglückte Maschine (Juni 2014)
Germanwings Flug 9525: Die verunglückte Maschine (Juni 2014)

Foto: FlickreviewR
Lizenz: CC BY-SA 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nach dem Germanwings-Absturz will die Große Koalition auch für Angehörige von Unfallopfern einen Anspruch auf Entschädigung gesetzlich festschreiben. "Der schreckliche Flugzeugabsturz hat den Handlungsbedarf deutlich gemacht", sagte der SPD-Rechtsexperte Johannes Fechner der "Rheinischen Post" (Montagausgabe).

Die Gespräche zwischen den Fraktionen und mit Justiz-, Innen- und Sozialministerium sollten nun beschleunigt werden, so dass bis zur Sommerpause ein Ergebnis vorliege. Es müsse noch geklärt werden, ob der schon im Koalitionsvertrag fixierte Anspruch nur ins BGB oder auch ins Opferentschädigungsgesetz oder in beides integriert wird.

Derzeit haben Angehörige von Unfallopfern nur dann Anspruch auf Entschädigung, wenn sie nachweisen können, dass der Tod ihres Verwandten auch bei ihnen schwere gesundheitliche Schäden ausgelöst hat. Die Angehörigen der Germanwings-Opfer dürften von der Gesetzesnovelle noch nicht direkt profitieren, da ein rückwirkendes Inkrafttreten kaum möglich sei, berichtet die Zeitung. Regierungskreise erwarten jedoch, dass der Germanwings-Mutterkonzern Lufthansa die Entschädigung so handhabe, als gäbe es den Rechtsanspruch bereits.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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