Kabinett beschließt am Dienstag über Bürokratieabbau
Archivmeldung vom 22.04.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Bundeskabinett will bei seiner Sitzung am Dienstag das im Koalitionsvertrag verabredete Projekt des Bürokratieabbaus mit einem Paket von Beschlüssen auf den Weg bringen. Das erfuhr die "Saarbrücker Zeitung" aus Regierungskreisen.
Auf der Tagesordnung steht neben Eckpunkten für
ein "Mittelstandsentlastungsgesetz" die Einführung des so genannten
Standardkostenmodells nach holländischem Vorbild, mit dem
Bürokratiekosten gemessen werden. Zudem soll eine
Staatssekretärsrunde unter Leitung der Staatsministerin im Kanzleramt
Hildegard Müller (CDU) gebildet werden, die den Auftrag hat, den
Bürokratieabbau in den Ressorts zu koordinieren. Ursprünglich hatte
das Thema Anfang Februar schon auf der Tagesordnung stehen sollen,
war aber wegen Meinungsverschiedenheiten mit den Koalitionsfraktionen
verschoben worden. Mit dem Beschlusspaket wolle das Kabinett, so
Regierungskreise gegenüber der "Saarbrücker Zeitung", die Umsetzung
des Projektes Bürokratieabbau nun wieder beschleunigen. Parallel zu
den Kabinettsbeschlüssen bringen die Regierungsfraktionen Anfang Mai
ihren Gesetzentwurf in den Bundestag, der jedoch frühestens Anfang
Juli beschlossen wird. Das Standardkostenmodell, für das das Kabinett
am Dienstag mit dem Auftrag für eine "Nullmessung" den Startschuss
geben will, ist Bestandteil dieses Gesetzes. Ein unabhängiger
Normenkontrollrat soll künftig die Bürokratiekosten aller
Gesetzentwürfe und Verordnungen noch vor ihrer Verabschiedung mit
diesem Modell messen und öffentlich beurteilen. Das
"Mittelstandsentlastungsgesetz", das am Dienstag ebenfalls im
Kabinett beraten wird, enthält 16 konkrete Maßnahmen, mit denen
kleine Betriebe von Bürokratie befreit werden. So soll die
"Vorausbescheinigung für die Rentenversicherung" ganz entfallen.
Datenschutzbeauftragte sollen erst ab zehn (vorher fünf) Beschäftigte
ernannt werden müssen und die steuerliche Buchführungspflicht soll
erst ab 500 000 Euro Umsatz (vorher 350 000 Euro) gelten.
Quelle: Pressemitteilung Saarbrücker Zeitung