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Kabinett beschließt am Dienstag über Bürokratieabbau

Archivmeldung vom 22.04.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.04.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Bundeskabinett will bei seiner Sitzung am Dienstag das im Koalitionsvertrag verabredete Projekt des Bürokratieabbaus mit einem Paket von Beschlüssen auf den Weg bringen. Das erfuhr die "Saarbrücker Zeitung" aus Regierungskreisen.

Auf der Tagesordnung steht neben Eckpunkten für ein "Mittelstandsentlastungsgesetz" die Einführung des so genannten Standardkostenmodells nach holländischem Vorbild, mit dem Bürokratiekosten gemessen werden. Zudem soll eine Staatssekretärsrunde unter Leitung der Staatsministerin im Kanzleramt Hildegard Müller (CDU) gebildet werden, die den Auftrag hat, den Bürokratieabbau in den Ressorts zu koordinieren. Ursprünglich hatte das Thema Anfang Februar schon auf der Tagesordnung stehen sollen, war aber wegen Meinungsverschiedenheiten mit den Koalitionsfraktionen verschoben worden. Mit dem Beschlusspaket wolle das Kabinett, so Regierungskreise gegenüber der "Saarbrücker Zeitung", die Umsetzung des Projektes Bürokratieabbau nun wieder beschleunigen. Parallel zu den Kabinettsbeschlüssen bringen die Regierungsfraktionen Anfang Mai ihren Gesetzentwurf in den Bundestag, der jedoch frühestens Anfang Juli beschlossen wird. Das Standardkostenmodell, für das das Kabinett am Dienstag mit dem Auftrag für eine "Nullmessung" den Startschuss geben will, ist Bestandteil dieses Gesetzes. Ein unabhängiger Normenkontrollrat soll künftig die Bürokratiekosten aller Gesetzentwürfe und Verordnungen noch vor ihrer Verabschiedung mit diesem Modell messen und öffentlich beurteilen. Das "Mittelstandsentlastungsgesetz", das am Dienstag ebenfalls im Kabinett beraten wird, enthält 16 konkrete Maßnahmen, mit denen kleine Betriebe von Bürokratie befreit werden. So soll die "Vorausbescheinigung für die Rentenversicherung" ganz entfallen. Datenschutzbeauftragte sollen erst ab zehn (vorher fünf) Beschäftigte ernannt werden müssen und die steuerliche Buchführungspflicht soll erst ab 500 000 Euro Umsatz (vorher 350 000 Euro) gelten.

Quelle: Pressemitteilung Saarbrücker Zeitung

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