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SPD-Minister wollen Vermieter an CO2-Preis beteiligen

Archivmeldung vom 21.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
SPD Flagge (Symbolbild)
SPD Flagge (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Wer ein Haus oder eine Wohnung mietet und mit Öl oder Gas heizt, muss im kommenden Jahr mit höheren Kosten wegen des neuen CO2-Preises rechnen. Bislang sehen die Regelungen der Bundesregierung vor, dass Vermieter diesen Preis auf die Mieter vollständig umlegen können.

Die von der SPD geführten Ministerien für Finanzen, Justiz und Umwelt wollen das verhindern und haben dafür ein Eckpunktepapier verfasst, das der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vorliegt. Darin schlagen sie vor, dass der für Heizenergie anfallende CO2-Preis künftig je zur Hälfte von Vermietern und Mietern getragen werden muss. Gelten soll das ebenfalls bereits ab Januar.

"Diese Verteilung ist sinnvoll, weil sowohl Mietende als auch Vermietende Einfluss auf den mit der Wärmeversorgung des vermieteten Objekts verbundenen CO2-Ausstoß haben", heißt es im Papier. Ab Januar sollen Brennstofflieferanten den entsprechenden CO2-Preis bei jeder Lieferung separat ausweisen, damit Vermieter und Mieter ihre Anteile unkompliziert errechnen können. Zweitens wollen die drei Ministerien für die Jahre 2021 und 2022 Öl und Erdgas in die Vorschriften einbeziehen. Fernwärme und Kohle wären vorerst nicht betroffen. Zudem soll die paritätische Aufteilung für die Jahre 2021 bis 2025 gelten, in dieser Zeit gibt es einen festen CO2-Preis. Die Regelung soll darüber hinaus auch für Gewerbemieten und Wohngeldempfänger sowie für Mieter mit Gasetagenheizung gelten. Die SPD-Ministerien pochen darauf, dass die Regelung mit der Einführung des CO2-Preises zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll.

Quelle: Rheinische Post (ots)


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