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Nüßlein: Über Fracking-Regeln entscheidet allein das Parlament

Archivmeldung vom 05.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Dr. Georg Nüßlein Bild: georg-nuesslein.de
Dr. Georg Nüßlein Bild: georg-nuesslein.de

Der Bundestag berät derzeit über das Regelungspaket zum Umgang mit der Fracking-Technologie. Über die darin vorgesehene Expertenkommission zur wissenschaftlichen Begleitung und Bewertung der geplanten Erprobungsmaßnahmen für das so genannte unkonventionelle Fracking wird intensiv diskutiert.

So wurde vereinzelt sogar die Frage nach ihrer Verfassungsmäßigkeit aufgeworfen. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein: "Einzig und allein das Parlament entscheidet über den künftigen Umgang mit der Fracking-Technologie. Die Regeln sind klar: Oberste Priorität haben der Schutz von Mensch, Umwelt und Trinkwasser. Für das seit Jahrzehnten in Deutschland praktizierte konventionelle Fracking setzen wir neue, viel strengere Regeln. Und das so genannte unkonventionelle Fracking wird bis auf weiteres verboten. Weil wir derzeit zu wenig über Risiken und Auswirkungen dieser Technologie wissen, aber nicht von vorneherein alle Chancen für die heimische Erdgasgewinnung ungenutzt lassen wollen, setzen wir auf den wissenschaftlichen Sachverstand. Hierfür brauchen wir die Expertenkommission. Sie entscheidet aber nicht über eine konkrete kommerzielle Anwendung der Technologie, sondern spricht lediglich Empfehlungen aus. Wer anderes behauptet, verdreht bewusst die Tatschen - oder hat den Gesetzentwurf nicht richtig gelesen.

Sollte die Expertenkommission zum Schluss kommen, dass unkonventionelles Fracking in einer bestimmten geologischen Formation grundsätzlich unbedenklich ist, so ist dies nur eine Art 'Eintrittskarte' in das formale Genehmigungsverfahren. Damit wird aber noch nichts darüber ausgesagt, ob ein konkretes Projekt auch tatsächlich genehmigt wird oder nicht. Das entscheiden einzig und allein die zuständigen Berg- und Wasserbehörden der Länder. Dort sitzt der Sachverstand und dort können die konkreten Risiken vor Ort bewertet werden, beispielsweise im Rahmen der zwingend vorgeschriebenen verpflichtenden Umweltverträglichkeitsprüfung.

Anstatt wenig stichhaltige verfassungstheoretische Überlegungen anzustellen, brauchen wir weiterhin Vertrauen in den wissenschaftlichen Sachverstand und die unabhängige Prüfkompetenz der Länderbehörden. Dafür wird der Bundestag mit dem vom Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftministerium vorgelegten Regelungspaket einen klaren und sehr strengen Rahmen setzen."

Hintergrund: Der Bundestag berät derzeit über das Regelungspaket zur Fracking-Technologie. Beim "Fracking" werden tief liegende Gesteinsschichten mit einem überwiegend aus Sand und Wasser bestehenden Gemisch zur Gewinnung von Erdgas aufgebrochen. CDU/CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, einen gesetzlichen Rahmen für die Gewinnung unkonventioneller Erdgasvorkommen mithilfe der sogenannten Fracking-Technologie zu schaffen.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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