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Leutheusser-Schnarrenberger: NPD-Klage gegen Gauck "politische Unverfrorenheit"

Archivmeldung vom 24.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Bild: leutheusser-schnarrenberger.de
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Bild: leutheusser-schnarrenberger.de

Das Verfahren der NPD gegen Bundespräsident Joachim Gauck vor dem Bundesverfassungsgericht ist nach Ansicht der früheren Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) eine "politische Unverfrorenheit" und "verfassungsrechtlicher Unfug".

In einem Beitrag für das Nachrichtenmagazin "Focus" schreibt sie: "Es wäre mehr als nur merkwürdig, wollte man politisch verantwortlichen Amtsträgern, wie dem Bundespräsidenten, deutliche Stellungnahmen und deutliche Worte untersagen."

Dagegen spräche vor allem die den Staatsorganen von der Verfassung auferlegte Pflicht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu wahren und zu verteidigen. Das Parteienprivileg, auf das sich die NPD beruft, schließe nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht aus, dass eine Partei von staatlichen Organen mit negativen Werturteilen belegt werden könne, so Leutheusser-Schnarrenberger. Weil an die Bezeichnung "Spinner" keinerlei rechtliche Wirkungen geknüpft sind, sei die Rechtsstellung der Partei nicht in relevanter Weise berührt. "Von einer Verletzung des den politischen Parteien, also auch der NPD durch den Artikel 21 des Grundgesetzes verliehenen Status kann jedenfalls nicht die Rede sein", betonte sie.

Der Bundespräsident hatte Ende August 2013 Schüler bei einem Besuch aufgefordert, gegen fremdenfeindliche Demonstrationen gegen Asylbewerberheime zu protestieren und öffentlich Stellung zu beziehen. Er hatte gesagt: "Wir brauchen Bürger, die auf die Straße gehen und diesen Spinnern ihre Grenze aufweisen. Dazu sind Sie aufgefordert."

Die NPD hatte daraufhin beim Bundesverfassungsgericht gerügt, dass der Präsident damit seine Pflicht zur parteipolitischen Neutralität verletzt und zulasten der NPD in den laufenden Bundestagswahlkampf eingegriffen habe.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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