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Organspende: Bundestag entscheidet im Januar über Gesetzesentwurf

Archivmeldung vom 17.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Organspende: Hoch umstritten da Körperteile bei lebendigem Leib entnommen werden (Hirntot ist nicht Tot).
Organspende: Hoch umstritten da Körperteile bei lebendigem Leib entnommen werden (Hirntot ist nicht Tot).

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Die abschließende Entscheidung über die gesetzliche Neuregelung der Organspende soll in der dritten Januarwoche im Bundestag fallen. Wie die Zeitungen der Funke-Mediengruppe unter Berufung auf Parlamentskreise berichten, ist die dritte Lesung der vorliegenden Gesetzentwürfe jetzt für den 16. Januar geplant.

Zur Abstimmung stehen zwei Anträge. Eine Abgeordnetengruppe um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach will eine doppelte Widerspruchslösung einführen. Demnach soll künftig jeder Organspender sein, der nicht einen gegenteiligen Willen in einem Register dokumentiert oder seinen Angehörigen mitgeteilt hat. Eine parteiübergreifende Gruppe um die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock dagegen schlägt eine Zustimmungslösung vor, bei der potentielle Organspender regelmäßig daran erinnert werden sollen, ihre Entscheidung in einem staatlichen Spenderregister zu dokumentieren.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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