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Bund und Länder wollen härtere Sofortstrafen für Hartz-IV-Sünder

Archivmeldung vom 17.06.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.06.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Hartz-IV-Empfänger bekommen künftig vom Jobcenter schon nach dem ersten Pflichtverstoß ihr Geld gekürzt. Nach Informationen von "Bild" und "BZ" haben sich Bund und Länder auf eine entsprechende Verschärfung der Sanktionen geeinigt. Die Neuregelung könnte schon ab 1. April 2015 per Gesetz in Kraft treten.

Außerdem soll Hartz IV künftig nicht mehr nur sechs Monate, sondern für 12 Monate bewilligt werden. Im November 2012 hatten die Arbeits- und Sozialminister die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vereinfachung von Hartz IV beschlossen. Dem Gremium gehören die Bundesagentur für Arbeit, die kommunalen Spitzenverbände und der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge an. Rund 100 Änderungsvorschläge hat die Arbeitsgruppe erstellt. Davon wurde inzwischen ein Drittel beschlossen, darunter die Verschärfung der Hartz-IV-Sanktionen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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