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Bas lehnt sofortige Einberufung des neuen Bundestags ab

Freigeschaltet am 17.03.2025 um 16:07 durch Sanjo Babić
Bärbel Bas (2023)
Bärbel Bas (2023)

Foto: © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas will die konstituierende Sitzung des neuen Bundestags nicht vorziehen. Die SPD-Politikerin verwies auf den geplanten Termin für den 25. März, wie der "Spiegel" berichtet. Sie stellt sich damit gegen den Wunsch der AfD.

AfD-Parlamentsgeschäftsführer Bernd Baumann hatte Bas am Wochenende in einem Brief aufgefordert, das neu gewählte Parlament umgehend einzuberufen. Baumanns Brief wollte Bas auf Anfrage des "Spiegel" nicht kommentieren.

Die Sozialdemokratin erklärte grundsätzlich: "Nach den vorbereitenden Sitzungen mit den Fraktionen des neu gewählten 21. Deutschen Bundestags habe ich mich an dem dortigen Mehrheitswillen von CDU/CSU und SPD orientiert und für den 25. März 2025 zur konstituierenden Sitzung eingeladen."

Sie verwies auf die jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Freitag. Demnach habe Karlsruhe "ausdrücklich keine Pflichtverletzung in der Einberufung des neuen Bundestags für den 25. März 2025 gesehen", da es keinen politischen Willen der Mehrheit gebe, die Sitzung früher einzuberufen.

Baumann hatte sich auch auf einen Artikel im Grundgesetz berufen, wonach ein Drittel der Abgeordneten den Bundestag einberufen kann. Dazu stellt Bas klar: Der Artikel 39 Absatz 3 Satz 3 Grundgesetz greife "nicht, weil er sich nur auf den amtierenden Bundestag bezieht". Und weiter: "Die Vorschrift gilt nicht für die Konstituierung des neu gewählten Bundestags."

Quelle: dts Nachrichtenagentur



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