Bundeswahlleiterin setzt Parteien Frist für Anmeldung zur Wahl
Parteien, die an der Bundestagswahl teilnehmen wollen, können bis zum 7. Januar 2025 um 18 Uhr schriftlich ihre Wahlteilnahme anzeigen. Das teilte die Bundeswahlleiterin am Dienstag mit.
Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren
letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit
mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, müssen eine solche
Beteiligungsanzeige einreichen. Der Bundeswahlausschuss soll dann bis
zum 14. Januar 2025 beurteilen, bei welchen Parteien die notwendigen
Voraussetzungen vorliegen, so die Bundeswahlleiterin.
Die Fristen
ergeben sich der Behörde zufolge aus dem voraussichtlichen Wahltag am
23. Februar 2025. Das Bundesinnenministerium kann im Falle einer
Auflösung des Deutschen Bundestages die im Bundeswahlgesetz und in der
Bundeswahlordnung bestimmten Fristen und Termine durch eine
Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abkürzen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur