Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Bundeswahlleiterin setzt Parteien Frist für Anmeldung zur Wahl

Bundeswahlleiterin setzt Parteien Frist für Anmeldung zur Wahl

Freigeschaltet am 17.12.2024 um 14:49 durch Sanjo Babić
Behördenschild des Bundeswahlleiters und des Statistischen Bundesamtes
Behördenschild des Bundeswahlleiters und des Statistischen Bundesamtes

Foto: Kandschwar
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Parteien, die an der Bundestagswahl teilnehmen wollen, können bis zum 7. Januar 2025 um 18 Uhr schriftlich ihre Wahlteilnahme anzeigen. Das teilte die Bundeswahlleiterin am Dienstag mit.

Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, müssen eine solche Beteiligungsanzeige einreichen. Der Bundeswahlausschuss soll dann bis zum 14. Januar 2025 beurteilen, bei welchen Parteien die notwendigen Voraussetzungen vorliegen, so die Bundeswahlleiterin.

Die Fristen ergeben sich der Behörde zufolge aus dem voraussichtlichen Wahltag am 23. Februar 2025. Das Bundesinnenministerium kann im Falle einer Auflösung des Deutschen Bundestages die im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung bestimmten Fristen und Termine durch eine Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abkürzen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte staat in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige