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Bundesregierung will unseriösen Gewinnspiel-Anbietern Boden entziehen

Archivmeldung vom 02.01.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.01.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die Bundesregierung will in diesem Jahr der zunehmenden Abzockerei mit Gewinnspielverträgen per Telefon einen Riegel vorschieben. Solche Verträge sollen zum Schutz der Verbraucher künftig nur noch schriftlich und nicht mehr telefonisch abgeschlossen werden können. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Justizministeriums wird derzeit zwischen den Ministerien abgestimmt und soll danach so bald wie möglich ins Bundeskabinett. Das kündigte die Bundesregierung in einem Schreiben an den Bundestag an, das den Zeitungen der WAZ-Mediengruppe vorliegt.

Die Telefonwerbung für Gewinnspiele bereitet laut Regierung weiter Probleme, hier gibt es die meisten Beschwerden: "Verbraucher sind sich bei Vertragsabschluss oft gar nicht bewusst, welche Verpflichtungen sie damit eingehen". Es geht um Angebote am Telefon, sichá in Listen zur Teilnahme an Gewinnspielen eintragen zu lassen - während des Telefonats wird die Kontoverbindung abgefragt, oft unter Hinweis auf angeblich in Aussicht stehende Gewinnausschüttungen. Später werden Mitgliedsbeiträge abgebucht, die monatlich häufig um die 50 Euro und mehr betragen. Die geplanten Gesetzesregelungen haben nun das Ziel, "belästigenden Anrufen in diesem Bereich den Boden zu entziehen", wie es in der Antwort auf eine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion heißt. Verbraucherschützer klagen immer wieder über aggressives Vorgehen der Anbieter. Sie raten deshalb, am Telefon keinesfalls Kontodaten preiszugeben und im Zweifelsfall Abbuchungen rückgängig zu machen. Das schon länger geplante "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" soll Abzocke nicht nur am Telefon, sondern auch im Internet oder beim Inkasso eingrenzen. So sollen die Kosten, die Anwälte bei Abmahnungen wegen unerlaubten Downloads aus dem Internet in Rechnung stellen, streng begrenzt werden - dieser Punkt, bei dem erst vor wenigen Tagen NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) dringenden Handlungsbedarf der Bundesregierung anmahnte, ist allerdings innerhalb der Koalition noch umstritten. Nach Angaben aus Regierungskreisen hat das Innenministerium grundsätzliche Bedenken angemeldet und warnt vor einer Aushöhlung des Urheberrechtsschutzes. Im Januar soll in der Abmahn-Frage nun ein neuer Einigungsversuch gestartet werden, damit das Kabinett spätestens im Februar das komplette Gesetz auf den Weg bringen kann. Weiter vorgesehen ist, dass Inkassodienste besser kontrolliert werden, sie müssen künftig klare Angaben über Auftraggeber, die konkrete Forderung und die Inkassokosten machen.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung (ots)

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