Bundesinnenminister Friedrich hält an Beobachtung der Linken fest
Archivmeldung vom 28.01.2012
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittBundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hält an der Beobachtung der Partei "Die Linke" durch den Bundesverfassungsschutz fest. Teile der Linken hätten kein Problem damit, Straftaten, etwa bei Demonstrationen, zu rechtfertigen, sagte der Minister dem Nachrichtenmagazin "Focus". Teile der Linken unterstützten ausländische Terrororganisationen wie die PKK. Und Teile der Linken seien in Gruppierungen, die eindeutig eine sozialistisch-kommunistische Gesellschaftsordnung anstrebten. "Das sind drei gute Gründe, die Entwicklung innerhalb der Partei zu beobachten", so Friedrich.
Aus internen Analysen der Sicherheitsbehörden, die "Focus" vorliegen, geht hervor, dass diese die Linke nach wie vor als verfassungsfeindlich einstufen. Das im Oktober 2011 verabschiedete neue Parteiprogramm der Linken zeige außerdem "keinerlei Mäßigung, sondern eher eine Verschärfung". Es ziele nicht nur auf die Überwindung des Kapitalismus ab, sondern auf die Etablierung eines neuen Gesellschafts- und Ordnungssystems, heißt es in dem vertraulichen Papier. Auch die Beobachtung von Parlamentariern, die dem realpolitischen Flügel zugeordnet werden, wird als gerechtfertigt angesehen: Die "tatbestandlichen Voraussetzungen" seien "allein durch die Mitgliedschaft der Betroffenen in dem Personenzusammenschluss `Partei Die Linke` gegeben". Nicht erforderlich sei "das Vorliegen eigener subjektiver Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen in der Person der Betroffenen selbst". Darüber hinaus registrieren die Sicherheitsbehörden eine "verstärkte Einflussnahme der offen extremistischen Zusammenschlüsse" auf die Gesamtpartei. Gemeint sind "die kommunistische Plattform", die "sozialistische Linke", das "Marxistische Forum" oder die "Arbeitsgemeinschaft Cuba Si". 16 Mitglieder des 44-köpfigen Parteivorstands gehörten einer offen extremistischen Gruppierung an.
Bundestags Immunitätsausschuss im Streit um Beobachtung von Abgeordneten nicht zuständig
Der Vorsitzende des Immunitätsausschusses des Bundestages, Thomas Strobl (CDU), lehnt die von den Grünen geforderte Genehmigung der Beobachtung von Bundestagsabgeordneten durch das Gremium ab. "Das ist nach der geltenden Rechtslage ein Vorschlag, der von gar keiner Sachkenntnis getrübt ist", sagte er der "Mitteldeutschen Zeitung" (Online-Ausgabe). "Denn der Immunitätsausschuss hat völlig andere Aufgaben, die im Grundgesetz genauestens umschrieben sind. Demnach sind wir einfach nicht zuständig. Der Immunitätsausschuss schützt vor Strafverfolgung. Aber er schützt beispielsweise auch nicht vor polizeilichen Maßnahmen. Das ist ein abseitiger, um nicht zu sagen absurder Vorschlag." Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Peter Altmaier (CDU), will auch die Genehmigung der Beobachtung von Abgeordneten durch dieses Gremium derzeit nicht. "Ich warne vor übereilten Festlegungen, bevor das Ergebnis der Überprüfung vorliegt", erklärte er der "Mitteldeutschen Zeitung" mit Blick auf eine entsprechende Ankündigung durch Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), das Ausmaß der Beobachtung überdenken zu wollen. "Im Übrigen stehe ich dem ausgesprochen skeptisch gegenüber, weil das Parlamentarische Kontrollgremium eben ein Kontrollgremium ist und kein Exekutivgremium." Die Befassung des Parlamentarischen Kontrollgremiums war von der FDP angeregt worden. Die Debatte war aufgekommen, als zu Wochenbeginn bekannt wurde, dass 27 Bundestagsabgeordnete der Linkspartei vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden.
Quelle: dts Nachrichtenagentur