Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Bericht: Bund und Länder wollen 2G-Regel für alle Weihnachtsmärkte

Bericht: Bund und Länder wollen 2G-Regel für alle Weihnachtsmärkte

Archivmeldung vom 02.12.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.12.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Brennender Weihnachtsbaum (Symbolbild)
Brennender Weihnachtsbaum (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Weihnachtsmarktbesuche und Karnevalsfeiern werden künftig wohl nur noch für Geimpfte und Genesene möglich sein - und zwar bundesweit. Das geht aus einer neuen Beschlussvorlage für den Bund-Länder-Gipfel hervor, über die das Portal "Business Insider" berichtet.

Beim Karneval müssen Geimpfte und Genesene demnach zusätzlich einen aktuellen Corona-Test vorlegen. Ab 11 Uhr tagen die Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihrem designierten Nachfolger Olaf Scholz (SPD). Wörtlich heißt es im Papier: "Für Weihnachtsmärkte ist bundesweit der Zugang inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genese (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). Die Teilnahme an Karnevalsveranstaltungen ist nur für Geimpfte und Genese möglich, die einen aktuellen Test vorweisen müssen (2GPlus)."

Gestritten wird laut der Vorlage noch über Sport- und Kulturveranstaltungen. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen nach dem Willen der Länder nur maximal 30 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei Veranstaltungen im Freien darf nur maximal 30 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauern. Dabei sind medizinische Masken zu tragen. Zusätzlich soll flächendeckend 2G gelten, freiwillig 2G Plus. Das Kanzleramt will das jedoch noch verschärfen. So will Merkel, dass Veranstaltungen "nach Möglichkeit abgesagt und Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden", heißt es im Papier. Zudem setzt das Kanzleramt deutlich niedrigere Obergrenzen: "Für weiterhin notwendige Veranstaltungen gilt eine Teilnehmergrenze von 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Außenbereich. Es gilt eine generelle Maskenpflicht - idealerweise mit FFP2-Masken - sowie eine konsequente Durchsetzung der 2G-Regeln und Anwendung der AHA+L-Regeln."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte eidam in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige