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Landtagsbeschluss stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderung im Saarland

Archivmeldung vom 24.06.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.06.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Rainer Sturm / PIXELIO
Bild: Rainer Sturm / PIXELIO

Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die Verabschiedung des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes am 19. Juni. "Dem Saarland ist es gelungen, den gesetzlichen Rahmen für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen deutlich zu stärken", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts.

Das Gesetz habe wichtige Impulse der UN-Behindertenrechtskonvention hinsichtlich des Begriffs von Behinderung, der Barrierefreiheit sowie der Stellung des Landesbehindertenbeauftragten aufgegriffen und damit die Rechte von Menschen mit Behinderungen deutlich gestärkt.

Institutsdirektorin, Beate Rudolf, erklärte: "Wir begrüßen, dass der Saarländische Landtag beschlossen hat, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch eine unabhängige Monitoring-Stelle begleiten zu lassen. Das ist ein starkes Signal für die Menschen mit Behinderungen im Saarland." Das Institut sei bereits erfolgreich auf gesetzlicher Grundlage mit dem unabhängigen Monitoring in Nordrhein-Westfalen betraut. "Wir freuen uns daher, dass das Saarland hinsichtlich des unabhängigen Monitorings mit dem Institut zusammenarbeiten möchte."

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte (ots)

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