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Familienministerin verteidigt Trennungsfamilien-Vorstoß

Archivmeldung vom 18.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd AltmannAllSilhouettes.com / pixelio.de
Bild: Gerd AltmannAllSilhouettes.com / pixelio.de

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat ihren umstrittenen Vorstoß zu einer rechtlichen Neuordnung des Sorge- Umgangs- und Unterhaltsrechts verteidigt.

"Ich habe keine Angst vor Gesprächen darüber, wie man es besser machen kann. Vielleicht ist es die Quadratur des Kreises. Aber es ist offensichtlich, dass es ein riesiges gesellschaftliches Thema ist und dass wir uns darum kümmern müssen", sagte Giffey der "Welt am Sonntag". Sie habe lediglich beschrieben, dass es einen gesellschaftlichen Wandel gebe, so Giffey. "Immer mehr Väter übernehmen mehr Verantwortung, entscheiden sich für Elternzeit und wollen Partnerschaftlichkeit." Das ende auch nicht unbedingt mit einer Trennung. Das Rechtssystem berücksichtige diese Veränderungen aber oft noch nicht, so die Familienministerin. "Es folgt noch immer dem klassischen Modell: Einer betreut, der andere zahlt." Immer mehr Familien betrachteten das Modell "Gemeinsam getrennt erziehen" für sich als Weg, so Giffey weiter.

"Es entspricht auch dem Wunsch der meisten Kinder, weiter eine enge Beziehung zu beiden Elternteilen zu haben. Wir machen uns Gedanken darüber, wie wir das berücksichtigen und arbeiten daran." Derzeit sei man aber noch am Anfang der Überlegungen. "Wir brauchen einen Weg, der sowohl für Mütter als auch für Väter gangbar ist. Uns geht es darum, getrennte Eltern, die gemeinsam oder allein erziehen, zu unterstützen", so Giffey. Das Wohl des Kindes müsse dabei an erster Stelle stehen. "Jede Trennung ist emotional höchst aufgeladen, aber auch finanziell für beide eine hohe Belastung", so Giffey. "Deshalb müssen wir sehen, wie wir in ganz unterschiedlichen Rechtsgebieten Steine aus dem Weg räumen können." In dem neuen sogenannten "Starke-Familien-Gesetz" werde zum Beispiel künftig geregelt, dass der Unterhaltsvorschuss nicht mehr voll auf den Kinderzuschlag angerechnet werde.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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