Wehrbeauftragter zu Bundeswehrreform: Im Vergleich zu anderen Arbeitgebern "nicht unbedingt ein Attraktivitätsgewinn"
Archivmeldung vom 30.10.2014
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.10.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Wehrbeauftragte des Bundestags, Hellmut Königshaus, begrüßt die von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) vorgestellte Attraktivitätsoffensive für die Bundeswehr als "im Prinzip richtig". Allerdings hoffe er auf weitere Verbesserungen. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte Königshaus: "Die Reform ist ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn man sich mehr hätte wünschen können. So sind einige Punkte, die ursprünglich im Konzept standen, nun leider nicht mehr zu finden."
Grundsätzlich sei es lobenswert, Mängel zu erkennen und abzustellen, sagte Königshaus. Jedoch sei er "skeptisch", dass "mehr Teilzeitarbeit, bessere Bezahlung und geregeltere Arbeitszeiten genügen" würden, um die Bundeswehr "zu einem der attraktivsten Arbeitgeber Deutschlands" zu machen, wie es von der Leyen formuliert hatte. "Wenn bestehende Nachteile beseitigt werden, ist das zwar gut. Doch kann das im Vergleich zu anderen Arbeitgebern, die schon sehr viel weiter sind, nicht unbedingt ein Attraktivitätsgewinn sein", so Königshaus. Auch sei der "Beruf des Soldaten grundsätzlich mit Belastungen verbunden", gab der Wehrbeauftragte zu bedenken. Dies werde sich durch die Reform kaum ändern.
Einige Regelungen seien bisher zu starr, sagte Königshaus, und nannte als Beispiel die dauerhafte Wahlfreiheit zwischen Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung. Positiv sei es jedoch, dass man sich jetzt mit akuten Problemfeldern der Soldaten, etwa die bisher unzureichende Kinderbetreuung, beschäftige. "Vermeidbare Belastungen vermeiden ist sinnvoll", sagte er. Dabei dürfe es aber nicht bleiben, schloss er.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)