Bundestag soll mit weniger Abgeordneten beschlussfähig sein
Archivmeldung vom 24.03.2020
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Änderung einer der Rechtsgrundlagen des deutschen Parlaments steht in Rede: Auf dass der Bundestag handlungsfähig bleibe, soll die Geschäftsordnung geändert werden. So könnten Gesetze fortan mit nur einem Viertel der Abgeordneten beschlossen werden. Die Regelung ist noch nicht beschlossen. Die AfD zögere, so ein Medienbericht. Das meldet das russische online Magazin "Sputnik".
Weiter heißt es hierzu auf deren deutschen Webseite: "Es besteht die Gefahr, dass der Bundestag nichts entscheiden kann und handlungsunfähig ist: Denn bisher gibt es keine Lösung für den Fall, wenn größere Teile der deutschen Abgeordneten nicht ins parlamentarische Plenum kommen – sei es nun Unvermögen oder Nichtwollen, etwa weil sie in Corona-Quarantäne sind.
Der Bundestag soll aber künftig auch dann arbeiten können, sollten etwa weniger als die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein. Darauf sollen sich die rechtspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen verständigt haben, so ein Bericht des „Spiegel“.
Dafür müsste nunmehr die Geschäftsordnung des Bundestages geändert werden. Denn bisher ist der Bundestag nur beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend sind. Dem neu verabredeten Entwurf zufolge solle fortan auch dann schon Beschlussfähigkeit bestehen, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder anwesend sind. Eine entsprechende Regelung würde für die parlamentarischen Ausschüsse gelten.
Am Montagabend habe es nach der Besprechung der rechtspolitischen Sprecher der Fraktionen es eine Videoschalte der Parlamentarischen Geschäftsführer mit Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble gegeben, so der Bericht. Die AfD habe in Bezug auf die angestrebte Änderung der Geschäftsordnung gezögert, heißt es weiter.
Paragraph 126 der Geschäftsordnung des Bundestages, der Abweichungen regelt, würde ein Teil „a)" eingefügt werden. Am Dienstag soll sich erneut über die anstehende Rechtsänderung unterhalten werden. Die Änderung der Geschäftsordnung könnte auch ohne Zustimmung der AfD beschlossen werden, heißt es weiter, jedoch würde eine Regelung angestrebt, die alle Fraktionen mit trügen.
Die neue Fassung der Geschäftsordnung soll bislang nur bis zum 30. September diesen Jahres gelten.
Sollte der Bundestag gar nicht zusammentreten können, so sähe das Grundgesetz mit dem gemeinsamen Ausschuss die Möglichkeit eines Notparlament vor: Es bestünde aus 48 Vertretern aus Bundestag und Bundesrat. Das gelte allerdings nur für den Kriegsfall."
Quelle: Sputnik (Deutschland)