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Bundesrat: Kampf der Schwarzarbeit

Archivmeldung vom 19.12.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.12.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Neben dem endgültigen Beschluss des BKA-Gesetzes hat der Bundesrat eine Reihe von weiteren Gesetzesänderungen genehmigt: Unter anderem wird es ein Aktionsprogramm gegen Schwarzarbeit geben.

Der Kompromiss zum umstrittenen BKA-Gesetz hat die letzte parlamentarische Hürde genommen. Einen Tag nach dem Bundestag billigte am Freitag in Berlin mehrheitlich auch der Bundesrat die Einigungsempfehlung des Vermittlungsausschusses.

Mit dem Gesetz werden dem Bundeskriminalamt (BKA) weitreichende polizeiliche Befugnisse im Anti-Terror-Kampf eingeräumt. So werden ihm unter anderem die akustische und optische Wohnraumüberwachung sowie die Online-Durchsuchung privater Computer gestattet. Weitere Punkte sind die Möglichkeit der Rasterfahndung und die Einschränkung des Zeugnisverweigerungsrechtes.

Auf ihrer letzten Sitzung in diesem Jahr billigte die Länderkammer zahlreiche weitere Gesetzesbeschlüsse des Bundestages:

KINDERGELD: Das Kindergeld steigt ab dem kommenden Jahr für das erste und zweite Kind um zehn Euro auf 164 Euro. Ab dem dritten Kind bekommen Familien 16 Euro mehr als bislang. Angehoben wird auch der Kinderfreibetrag. Außerdem wird ein Lernmittelzuschuss für Schüler aus Familien eingeführt, die von "Hartz IV" oder Sozialhilfe leben.

WOHNGELD: Geringverdiener bekommen rückwirkend bereits ab 1. Oktober mehr Wohngeld. Die Anhebung gibt es in Form einer Einmalzahlung, die nach der Haushaltsgröße gestaffelt ist. Ein Einpersonenhaushalt bekommt zum Beispiel 100 Euro ausgezahlt, ein Zweipersonenhaushalt 130 Euro. Bereits vor Monaten war eine Anhebung des monatlichen Wohngeldsatzes ab Januar 2009 beschlossen worden.

BEITRAGSSATZ: Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen ab 1. Januar 2009 weniger Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung zahlen. Dann sinkt der Beitragssatz von derzeit 3,3 Prozent auf 2,8 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoentgelts. Laut Gesetz wird der Beitragssatz langfristig auf 3,0 Prozent reduziert. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis 30. Juni 2010 soll er zusätzlich auf 2,8 Prozent abgesenkt werden. Dies soll durch eine Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums geschehen, zu der Ressortchef Olaf Scholz (SPD) ermächtigt wurde.

ARBEITSMARKT: Die Zahl der Arbeitsmarkt-Förderprogramme von derzeit mehr als 50 Instrumenten wird halbiert. Ziel ist es, die Vermittlung als Kernbereich der Arbeitsmarktpolitik zu entbürokratisieren. Unter anderem ist ein Vermittlungsbudget zur individuellen Förderung von Hilfsbedürftigen vorgesehen. Neu eingeführt wird ein Rechtsanspruch auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses.

FACHKRÄFTE-ZUZUG: Angesichts des Fachkräftemangels wird der Zuzug hochqualifizierter Ausländer erleichtert. Dazu wird die Mindestinvestitionssumme für die Aufenthaltserlaubnis ausländischer Existenzgründer von 500.000 Euro auf 250.000 Euro gesenkt. Die Einkommensgrenze für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an Hochqualifizierte liegt künftig bei 63.000 Euro statt bislang bei rund 86.000 Euro.

SCHWARZARBEIT: Zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung werden die Meldepflichten der Arbeitgeber zur Sozialversicherung verschärft. Künftig muss in bestimmten Branchen jeder Arbeitgeber neu eingestellte Mitarbeiter sofort der Sozialversicherung melden.

ARBEITSZEITKONTEN: Arbeitnehmer, die Mehrarbeit oder Arbeitsentgelt für spätere Freistellungen ansparen, werden besser vor einer Insolvenz ihres Unternehmens geschützt. Angesparte "Wertguthaben" sind künftig gegen Insolvenz abgesichert, wenn sie die Höhe des durchschnittlichen Monatseinkommens eines sozialversicherungspflichtig Beschäftigten des "vorvergangenen Jahres" erreicht haben, also derzeit knapp 2500 Euro brutto.

STEUERGESETZ: Mit dem Jahressteuergesetz 2009 werden die Verfolgung von Steuersündern erleichtert, das Ehegattensplitting verbessert und Steuervorteile für extremistische Vereine abgeschafft. Bei der betrieblichen Gesundheitsförderung werden Leistungen des Arbeitgebers steuerfrei gestellt. Ferner kann künftig Schulgeld für Privatschulen in Höhe von bis zu 5000 Euro jährlich von der Steuer abgesetzt werden.

BUSSGELDER: Alkoholsünder im Straßenverkehr müssen künftig mit höheren Bußgeldern rechnen. Verstöße gegen die 0,5-Promille-Grenze können künftig mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 3000 Euro statt wie bisher mit maximal 1500 Euro geahndet werden. Für grobe Ordnungswidrigkeiten wie gefährliches Drängeln auf Autobahnen wird der Bußgeldrahmen von derzeit 500 auf 2000 Euro erhöht.

BUNDESBEAMTE: Das Dienstrecht für die Bundesbeamten wird neu geregelt. Die Dienstrecht-Novelle sieht unter anderem eine stufenweise Anhebung des Pensionseintrittsalters wie in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 67 Jahre vor.

ELTERNZEIT: Auch Großeltern können künftig von ihren Arbeitgebern unter bestimmten Voraussetzungen Elternzeit beanspruchen, um ihre Enkel zu betreuen. Außerdem wird für alle Eltern, die Elterngeld in Anspruch nehmen wollen, eine einheitliche Mindestbezugsdauer von zwei statt bislang eines Monats eingeführt.
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