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Saarland will Solidarpakt Ost kürzen

Archivmeldung vom 06.04.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.04.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Annegret Kramp-Karrenbauer Bild: Woview7 / de.wikipedia.org
Annegret Kramp-Karrenbauer Bild: Woview7 / de.wikipedia.org

Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) hat gefordert, den Länderfinanzausgleich neu zu verhandeln und die Fördergelder für die Ost-Länder zu kürzen. "Die ostdeutschen Bundesländer können nicht selbstverständlich davon ausgehen, dass das Geld weiterhin nach der Himmelsrichtung verteilt wird", sagte Kramp-Karrenbauer der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". "Es gibt sicherlich auch im Westen Regionen, die mittlerweile mehr Nachholbedarf haben als Berlin oder die neuen Bundesländer."

Gleich nach der Bundestagswahl müsse die Politik mit der Neuverhandlung des Finanzausgleichs beginnen. "In seiner jetzigen Form ist er anreizfeindlich", fügte Kramp-Karrenbauer hinzu. Die Ministerpräsidentin kritisierte insbesondere die hohen Zuschüsse für das Land Berlin. Das Saarland erhalte 91 Euro pro Einwohner aus dem Finanzausgleich, die Bundeshauptstadt hingegen 945 Euro. "Das steht in keinem Verhältnis", sagte Kramp-Karrenbauer. "Bei uns hat des Verfassungsgericht gesagt, die Haushaltsnotlage ist unverschuldet. Berlin ist nach Hause geschickt worden, weil es seine Hausaufgaben nicht gemacht hat." Es ärgere sie, dass immer das Saarland als Hungerleider der Nation dargestellt werde. Mit einer Pro-Kopf-Verschuldung von mehr als 14.000 Euro ist das Saarland das Flächenland mit den bundesweit höchsten Verbindlichkeiten.

Im Jahr 1992 hatte das Bundesverfassungsgericht eine Haushaltsnotlage festgestellt. Seither erhält das Land Sanierungshilfen, die mit Sparauflagen verbunden sind. Länderfinanzausgleich und Solidarpakt Ost laufen in ihrer bisherigen Form Ende 2019 aus. Die Geberländer Bayern und Hessen haben gegen das Ausgleichssystem eine Verfassungsklage erhoben, über die noch nicht entschieden ist.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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