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Storch: CSU-Vorschläge zum Schutz von Polizisten sollen Seehofers Untätigkeit kaschieren

Archivmeldung vom 04.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Beatrix von Storch (2020)
Beatrix von Storch (2020)

Bild: AfD Deutschland

Die CSU-Landesgruppe will heute, wie die Bild-Zeitung meldet, ein Papier beschließen, dass mehr Rückendeckung für die Polizei fordert. Das Papier hat den offiziellen Namen „Randalierer bestrafen, Polizisten schützen – mehr Rückendeckung für Polizei und Sicherheitsbehörden“.

Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin der Alternative für Deutschland, erklärt: „Wie ernst es der CSU wirklich mit einem besseren Schutz von Polizisten vor Einschüchterung, Bedrohung und Gewalt ist, werden wir nächste Woche im Bundestag sehen.

Dann wird die AfD zwei Anträge zum Schutz der Polizei einbringen: Gegen Linksextremismus und für Distanz-Elektroimpulsgeräte. Grundsätzlich fordern wir eine Abkehr von Deeskalationsstrategien auf Kosten von Leib und Leben von Polizisten und stattdessen mehr Konsequenz in der Durchsetzung polizeilicher Maßnahmen zur Erhaltung von Recht und Ordnung – auch bei Bagatelldelikten. Dies erfordert Anpassungen des Abwehr- und Zugriffs- sowie des Zwangsmitteltrainings bei Bewerbern für den Polizeidienst und vor allem eine Neujustierung der polizeilichen Führungskultur.

Rechtlich flankierend will die AfD das Strafgesetzbuch um einen gesonderten Tatbestand ergänzen, der die missbräuchliche, systematische Sammlung und Veröffentlichung von personenbezogenen Daten von Polizeivollzugsbeamten zu Zwecken der Einschüchterung mit einer Mindestfreiheitsstrafe sanktioniert. Um Polizisten besser zu schützen, beantragen wir auch die zwingende Einführung einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten – vor allem zum Schutz von Vollstreckungsbeamten durch eine entsprechende Verschärfung des § 114 StGB. Außerdem fordert die AfD die Einführung einer Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren für Fälle, in denen Einsatzkräfte bewusst in einen Hinterhalt gelockt werden.“

Quelle: AfD Deutschland

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