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"Cold Cases" vor Gericht: Bundesjustizministerium prüft härtere Verfahrensregeln

Archivmeldung vom 09.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Jorma Bork / pixelio.de
Bild: Jorma Bork / pixelio.de

Das Bundesjustizministerium prüft laut "Neuer Osnabrücker Zeitung", ob künftig härtere Verfahrensregeln in solchen Mordprozessen gelten sollen, bei denen die Angeklagten erst nach Jahrzehnten vor Gericht stehen.

Waren die Tatverdächtigen zum Tatzeitpunkt selbst noch Heranwachsende, profitieren sie bislang auch im fortgeschrittenen Alter von Regelungen, die eigentlich für Jugendliche gedacht sind. Das umfasst beispielsweise den Ausschluss der Öffentlichkeit, den das Jugendgerichtsgesetz vorschreibt.

Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) kritisierte in der "NOZ": "Es ist doch absurd, wenn uns nach Jahrzehnten die Aufklärung eines Verbrechens gelingt und wir den Täter prozessual wie einen Jugendlichen behandeln." Der Ausschluss der Öffentlichkeit sei in solchen Fällen zum Schutz des Täters nicht mehr erforderlich, so die Ministerin. "Für seit Langem Erwachsene darf es meiner Meinung nach keinen prozessualen Jugendschutz mehr geben." Gemeinsam mit Bayern hatte Niedersachsen daher einen entsprechenden Antrag auf der zurückliegenden Justizministerkonferenz eingebracht, der angenommen wurde. Aus dem Bundesjustizministerium hieß es auf Anfrage der Zeitung: "Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird das Anliegen der Länder prüfen."

Eine mögliche Änderung betrifft sogenannte Cold Cases, also seit Jahren ungeklärte Tötungsdelikte. Immer wieder gelingt es der Polizei, auch Jahrzehnte später, Fälle dank neuer Kriminaltechnik oder neuer Hinweise zu lösen. Allein in Niedersachsen gibt es laut Innenministerium 373 solcher Cold Cases.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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