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Bundestag beschließt Verlängerung von Stasi-Überprüfungen

Archivmeldung vom 26.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Susann von Wolffersdorff / pixelio.de
Bild: Susann von Wolffersdorff / pixelio.de

Der Bundestag hat den Entwurf der Bundesregierung für ein neuntes Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes beschlossen.

Mit dem Gesetzentwurf soll die Möglichkeit zur Überprüfung von bestimmten Personengruppen unter anderem des öffentlichen Dienstes und von Mandatsträgern auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst, die nach der aktuellen gesetzlichen Regelung am 31. Dezember 2019 enden wird, bis zum 31. Dezember 2030 verlängert werden. Zudem beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Bundestagsfraktionen von Union, SPD und FDP, dass die Stasi-Unterlagen bis Mitte 2021 in das Bundesarchiv überführt werden. Die AfD-Bundestagsfraktion stimmte dagegen. Die Bundestagsfraktionen von Linkspartei und Grünen enthielten sich.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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