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Bericht: Bundespolizei fädelte Abschiebung von Bremer Clan-Chef ein

Archivmeldung vom 14.07.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Logo Bundespolizei Bild: Marco, on Flickr CC BY-SA 2.0
Logo Bundespolizei Bild: Marco, on Flickr CC BY-SA 2.0

Der Präsident der Bundespolizei, Dieter Romann, hat die Abschiebung eines berüchtigten Bremer Clan-Chefs mit dem Chef des libanesischen Grenz-Sicherheitsdienstes vorbereitet. Mit ihm habe Romann noch einen Tag vorher am 9. Juli telefoniert, berichtet die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf einen internen Vermerk für das Bundesinnenministerium.

Das Telefonat und eine Dienstreise Romanns im Herbst 2018 nach Beirut, wo er zuvor Kontakte zu dem libanesischen Sicherheitschef geknüpft hatte, seien hilfreich gewesen. So wird diese "vertrauensvolle" Beziehung laut Vermerk als "conditio sine qua non" (Bedingung, ohne die nichts geht) für die Abschiebung bezeichnet. Der Vermerk ging anlässlich der Abschiebung am 10. Juli direkt an Innenminister Horst Seehofer, die Staatssekretäre Hans-Georg Engelke und Helmut Teichmann sowie an eine Abteilungsleiterin.

Darin erklärte Romann der Zeitung zufolge ihnen, was bei der geheimen Kommandoaktion der "Schlüssel zum Erfolg" gewesen sei: "strikteste Geheimhaltung, um Abflüsse zu vermeiden, wenige Kenntnisträger in Bremen und Berlin, vollständiger Vollzug bei BPOL, von Dienstreise nach Beirut im Herbst 2018 über Passersatzbeschaffung, Planung, Observation und Vollzug, belastbare und vertrauensvolle Beziehungen zum Chef des libanesischen Grenz-Sicherheitsdienstes." Unter "weitere Vereinbarung" hält Romann fest: "Keine Pressearbeit, wenn nur relativ und schmallippig durch Bremen, abgestimmt mit uns." Auch der betroffene Clan habe kein Interesse daran, "seine `Schande` publik zu machen." Das Bundespolizeipräsidium in Potsdam wollte sich auf Anfrage der Zeitung nicht zu dem Vermerk äußern.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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