Früherer EKD-Ratsvorsitzender Schneider beklagt Rechtsunsicherheit für Ärzte beim assistierten Suizid
Archivmeldung vom 12.03.2019
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Freigeschaltet durch André OttDer frühere EKD-Ratsvorsitzende Nikolaus Schneider hat mit Blick auf den assistierten Suizid eine erhebliche Rechtsunsicherheit für die Ärzteschaft beklagt, die seit der Neuregelung durch den Bundestag im Jahr 2015 eingetreten sei.
Der damalige Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) habe ihm versichert, dass die Novelle die Ärzte vor dem Druck der Strafverfolgung schütze, wenn sie in Ausnahmefällen schwerstkranken Patienten beim Sterben helfen. "Aber in der Praxis ist es offensichtlich nicht so", sagte Schneider dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Es dürfe nicht sein, dass Ärzte mit einem Fuß im Gefängnis stehen. "Ich sehe das Problem einer erheblichen Verunsicherung der Ärzteschaft durch das Agieren der Justiz." Schneider begrüßte es daher, dass sich das Bundesverfassungsgericht der Sache angenommen habe.
"Ärzte brauchen Rechtssicherheit." Ungeachtet dessen könne kein Gesetz die Dinge so eindeutig regeln, dass es die individuelle Verantwortung ersetzt. "Deshalb möchte ich dazu ermutigen, dass die Ärzte diese Verantwortung wahrnehmen. Und das bedeutet für mich: auf die Bedürfnisse der Patienten zu sehen und sich dann nach dem Maßstab der Liebe zu verhalten - und zwar immer."
Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)