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Früherer EKD-Ratsvorsitzender Schneider beklagt Rechtsunsicherheit für Ärzte beim assistierten Suizid

Archivmeldung vom 12.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Der letzte Schluck...(Symbolbild)
Der letzte Schluck...(Symbolbild)

Bild:pixelio.de/sigrid rossmann

Der frühere EKD-Ratsvorsitzende Nikolaus Schneider hat mit Blick auf den assistierten Suizid eine erhebliche Rechtsunsicherheit für die Ärzteschaft beklagt, die seit der Neuregelung durch den Bundestag im Jahr 2015 eingetreten sei.

Der damalige Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) habe ihm versichert, dass die Novelle die Ärzte vor dem Druck der Strafverfolgung schütze, wenn sie in Ausnahmefällen schwerstkranken Patienten beim Sterben helfen. "Aber in der Praxis ist es offensichtlich nicht so", sagte Schneider dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Es dürfe nicht sein, dass Ärzte mit einem Fuß im Gefängnis stehen. "Ich sehe das Problem einer erheblichen Verunsicherung der Ärzteschaft durch das Agieren der Justiz." Schneider begrüßte es daher, dass sich das Bundesverfassungsgericht der Sache angenommen habe.

"Ärzte brauchen Rechtssicherheit." Ungeachtet dessen könne kein Gesetz die Dinge so eindeutig regeln, dass es die individuelle Verantwortung ersetzt. "Deshalb möchte ich dazu ermutigen, dass die Ärzte diese Verantwortung wahrnehmen. Und das bedeutet für mich: auf die Bedürfnisse der Patienten zu sehen und sich dann nach dem Maßstab der Liebe zu verhalten - und zwar immer."

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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