CDU-Rentenexperte Weiß: Keine Anrechnung der Arbeitslosigkeit zwei Jahre vor Rentenbeginn
Archivmeldung vom 03.04.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittPeter Weiß, Rentenexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, fordert einen Riegel gegen eine mögliche Frühverrentungswelle: Es sollte gesetzlich geregelt werden, so Weiß im Gespräch mit der in Bielefeld erscheinenden Neuen Westfälischen (Freitagsausgabe), dass Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten beiden Jahren vor Rentenbeginn nicht mitgerechnet werden dürften.
So könnte verhindert werden, dass Arbeitnehmer bereits mit 61 aus dem Beruf ausscheiden. Denn ab 1. Juli 2014 sollen Arbeitnehmer, die 45 Jahre lang Beiträge gezahlt haben, mit 63 ohne Abschläge in Rente gehen können. Kurzzeitige, auch mehrfache Arbeitslosigkeit darf dabei in die Beitragszeiten miteinfließen. Weiß nahm nach der Debatte zum Rentenpaket im Bundestag befriedigt zur Kenntnis, dass auch Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) einen Riegel gegen die Frühverrentung errichten wolle. Weiß geht davon aus, dass es innerhalb der Großen Koalition bis zum 5. Mai zu einem Kompromiss in dieser Frage kommen werde. Am 5. Mai findet im Bundestag die Experten-Anhörung zum Rentenpaket statt.
Quelle: Neue Westfälische (Bielefeld) (ots)