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Kabinett beschließt Gesetzentwürfe von Lauterbach und Roth

Archivmeldung vom 22.05.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.05.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Paragraph (Symbolbild)
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Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Das Bundeskabinett hat bei seiner Sitzung am Mittwoch unter anderem Gesetzentwürfe von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sowie Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) auf den Weg gebracht. Lauterbach will mit seinem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung die hausärztliche Versorgung verbessern. Unter anderem soll die Gründung von kommunalen medizinischen Versorgungszentren (MVZ) erleichtert werden. Zudem sollen Obergrenzen bei der Vergütung aufgehoben werden.

Des Weiteren ist die Einführung einer Jahrespauschale zur Behandlung chronisch Kranker geplant. Kritiker hatten im Vorfeld bemängelt, dass mehrere ursprünglich geplante Maßnahmen, wie zum Beispiel sogenannte Gesundheitskioske, vor dem finalen Beschluss wieder gestrichen wurden. Bei dem Entwurf von Roth handelt es sich unterdessen um eine Novellierung des Filmfördergesetzes. Der Entwurf sieht vor, dass künftig die gesamte Filmförderung des Bundes unter dem Dach der Filmförderungsanstalt (FFA) gebündelt wird. Die Vergabe der Mittel, vor allem im Produktionsbereich, soll dabei auf eine "automatische referenzbasierte Förderung" umgestellt werden. Die erste Fassung von Roth hatte in der Branche bereits ein gemischtes Echo ausgelöst. Begrüßt wurden vor allem die neue Funktion der FFA als gebündelte Agentur für die Bundesfilmförderung und der Automatismus. Kritik gab es dagegen an der bevorzugten Alimentierung der Produzenten. Bis zur Verabschiedung des Gesetzes könnte es noch eine Weile dauern. Im Bundestag wird es wohl erst im Herbst auf der Tagesordnung stehen - es muss bis Ende des Jahres verabschiedet werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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