FDP bezweifelt Wirksamkeit der Musterfeststellungsklage gegen VW
Archivmeldung vom 01.11.2018
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Freigeschaltet durch André OttDie FDP hat an der am Donnerstag inkrafttretenden Musterfeststellungsklage deutliche Zweifel angemeldet. Die Große Koalition habe eine "bessere Rechtsdurchsetzung für Verbraucher und ein effektives Verfahren" für Kläger und Gerichte versprochen, sagte die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Katharina Willkomm, dem "Handelsblatt". Zuletzt habe Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) das neue Klageinstrument gar als "wirkungsvolles Rechtsmittel bei geringen Schadensfällen" beworben.
Doch: "Nichts davon trifft zu", so Willkomm. "Die betroffenen Verbraucher, als erstes die geschädigten Diesel-Fahrer, werden feststellen, dass sich keines dieser Versprechen realisieren wird allerdings erst in einigen Monaten." Willkomm gab zu bedenken, dass sich das deutschlandweit erste Musterklageverfahren, welches der Verbrauchzentrale Bundesverband (VZBV) im Dieselskandal gegen Volkswagen führen wird, in die Länge ziehen werde. Am Ende stehe dann kein Schadenersatz für die betroffenen Dieselbesitzer, "sondern bestenfalls die gerichtliche Bestätigung, dass ein Schaden vorliegt".
Mit der Folge, dass wer Schadenersatz haben wolle, nach dem Ende des Musterverfahrens nochmal ganz individuell klagen müsse. "Das Unternehmen aufgrund eines Feststellungsurteils einlenken und sich ohne Zwang auf einen Vergleich einlassen, belegt das romantische Weltbild der Sozialdemokratie", kritisierte die FDP-Politikerin. Willkomm forderte die Bundesregierung vor diesem Hintergrund auf, sich für ein "starkes ordnungspolitisches Rechtsinstrument" auf EU-Ebene einzusetzen. "Im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens für die EU-Verbraucherverbandsklage muss sie das liefern, was sie mit der Musterfeststellungsklage eigentlich schon vor der Sommerpause einlösen wollte", sagte die FDP-Politikerin.
Quelle: dts Nachrichtenagentur