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16 neue Gesetze an einem Tag

Archivmeldung vom 20.09.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.09.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Der Bundesrat hat viele neue Gesetze der Großen Koalition auf den Weg gebracht. Was sich ab wann ändert für Eltern, Handwerker, Künstler und Gesundheitsarbeiter.

16 neue Gesetze an einem Tag

Der Bundesrat hat viele neue Gesetze der Großen Koalition auf den Weg gebracht. Was sich ab wann ändert für Eltern, Handwerker, Künstler und Gesundheitsarbeiter.

In seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause hat der Bundesrat den Weg für 16 Gesetze der Großen Koalition freigemacht. Dazu gehören Neuregelungen des Kinderzuschlags, der Altersgrenzen für Heilberufe und des GmbH-Rechts. Die Länderkammer folgte nicht der Forderung ihres Wirtschaftsausschusses, die Künstlersozialversicherung abzuschaffen. Am VW-Gesetz verlangte die Mehrheit der Länder keine Änderungen. Die wichtigsten Beschlüsse im Einzelnen:

 

Kinderzuschlag:

 

Fast 90.000 Eltern mit 250.000 Kindern können ab 1. Oktober einen Kinderzuschlag bis zu 140 Euro monatlich bekommen. Die Änderung soll Geringverdienern zugutekommen, die mit ihrem Lohn zwar den eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, nicht aber den ihrer Kinder. Das Antragsverfahren wird einfacher. Die Einkommensgrenze wird auf 600 Euro monatlich bei Alleinerziehenden und 900 Euro bei Paaren gesenkt.

 

Forderungssicherung:

 

Handwerker sollen künftig leichter an ihr Geld kommen. Mit dem Forderungssicherungsgesetz werden besonders Unternehmen im Bauhandwerk in die Lage versetzt, ihre Werklohnforderungen effektiv zu sichern. Künftig wird es für Auftragnehmer leichter, Abschlagszahlungen zu verlangen oder eine Bauhandwerkersicherung zu erhalten.

 

Gesundheitsfachberufe:

 

Künftig sollen Zeitverzögerungen bei Ausbildung und Start in den Beruf vermieden werden. Die starren Altersgrenzen werden abgeschafft. Damit können Hebammen, Logopäden, Masseure und Physiotherapeuten ihre Ausbildung nun unabhängig von einem Mindestalter beginnen. Junge pharmazeutisch-technische Assistenten, die ihre Ausbildung bereits abgeschlossen haben, dürfen ohne Wartezeit ihre Berufstätigkeit aufnehmen.

 

Neues GmbH-Recht:

 

Das Gesetz will die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung stärken. Existenzgründungen sind künftig einfacher und Registereintragungen schneller möglich. Erschwert werden soll dagegen die missbräuchliche Abwicklung angeschlagener oder zahlungsunfähiger Gesellschaften durch sogenannte Firmenbestatter.

 

Künstlersozialversicherung:

 

Von den Anstrengungen zum Bürokratieabbau wird die Kasse ausgenommen, die etwa 160.000 selbstständige Künstler und Publizisten in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung absichert. Der Bundesrat lehnte einen Vorstoß seines Wirtschaftsausschusses ab, der mit Abschaffung oder Reform der Versicherung den Mittelstand entlasten wollte. In die Kasse muss einzahlen, wer mit Künstlern oder Publizisten auf freiberuflicher Basis zusammenarbeitet. Die «Verwerter» steuern 30 Prozent zur Kasse bei, die Versicherten 50 und der Bund 20 Prozent.

 

VW-Gesetz:

 

Bei der ersten Beratung erhob die Länderkammer keine Einwände gegen die Neufassung. Baden-Württemberg blieb allein mit seiner Forderung, die 20-prozentige Sperrminorität anzuheben, die Niedersachsen derzeit ein Veto-Recht bei wichtigen Entscheidungen einräumt. Über das Gesetz wird weiter in Bundestag und Bundesrat diskutiert.

 

Krankenhausfinanzierung:

 

Nach langem Streit mit Unionsländern gab es eine Einigung mit Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) über die künftige Krankenhausfinanzierung. Schmidt will die Neuregelung am Mittwoch ins Kabinett einbringen. Sie enthält unter anderem eine Finanzspritze von drei Milliarden Euro für die Kliniken. 

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