Stadler: Verfassungsschutz muss Online-Durchsuchungen aussetzen
Archivmeldung vom 24.04.2007
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDer FDP-Rechtsexperte Max Stadler hat an die Regierungen in Bund und Ländern sowie an die jeweiligen Verfassungsschutzämter appelliert, angesichts der bevorstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe über Online-Durchsuchungen von Computern "diese mindestens bis dahin bei den Verfassungsschutzbehörden auszusetzen".
Gegenüber der "Leipziger
Volkszeitung" (Dienstag-Ausgabe) sagte Stadler, der auch Chef des
geheim tagenden Bundestagsgremiums zur Kontrolle der Geheimdienste
ist: "Ich bin nicht dafür, dass die Politik Entscheidungen auf
Karlsruhe abwälzt. Aber Karlsruhe wird demnächst in der Sache
entscheiden. Bis dahin sollten solche Online-Durchsuchungen, sollte
es sie bisher gegeben haben, generell ausgesetzt werden." In jedem
Fall müsse sich der Gesetzgeber "dieser Materie dringend und
grundsätzlich annehmen", forderte Stadler.
Grundsätzlich sind Online-Durchsuchungen durch Behörden derzeit nicht zulässig. Zuständige Behördenvertreter und Regierungsstellen bestätigten gegenüber der Zeitung aber, dass Verfassungsschutzämter im Bund und in den Ländern "auf Basis von internen Dienstanweisungen" Online-Durchsuchungen durchführen dürfen und dies auch so seit geraumer Zeit praktiziert wird.
Quelle: Pressemitteilung Leipziger Volkszeitung