Justizministerium prüft mehr Bürokratie für Legal Techs
Archivmeldung vom 31.07.2019
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Freigeschaltet durch André OttDas Bundesjustizministerium prüft, ob Legal Techs wie Flightright, EUclaim oder wenigermiete.de neue rechtliche Grenzen brauchen. Man untersuche derzeit, ob "zur Erleichterung einer durch automatisierte Datenverarbeitung gestützten Rechtsberatung gesetzliche Änderungen nötig sind", sagte ein Ministeriumssprecher dem Tagesspiegel.
Legal Techs bewegen sich derzeit in einer rechtlichen Grauzone. Die Internetportale prüfen mit Hilfe von Algorithmen, ob Fluggäste einen Rechtsanspruch auf Entschädigungen haben, ob der Vermieter die Mietpreisbremse umgeht oder ob die vom Arbeitgeber angebotene Abfindung angemessen ist. Von der Summe, die sie für ihre Kunden eintreiben, behalten sie einen Teil als Provision. Rechtlich lassen sich die Internetportale in aller Regel als Inkassounternehmen registrieren, weil Anwälte nur in Ausnahmefällen Erfolgshonorare nehmen dürfen. Das sorgt jedoch für Diskussionen.
Im Bundesjustizministerium sieht man Legal Techs durchaus positiv. "Eine Unterstützung der Rechtsberatung durch automatisierte Datenverarbeitung kann zum Beispiel durch die damit verbundene Effizienzsteigerung für die Rechtsdurchsetzung der Verbraucherinnen und Verbraucher vorteilhaft sein", betont der Sprecher. Einen Zeitplan für konkrete Änderungen gibt es nicht. Die Diskussion über Legal Techs könnte aber möglicherweise Änderungen für die gesamte Anwaltschaft nach sich ziehen. "Die Frage, ob Änderungen im Bereich der Erfolgshonorare erforderlich sind, gehört zu dem vom Bundesjustizministerium derzeit geprüften Fragen", heißt es im Ministerium.
Quelle: Der Tagesspiegel (ots)