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Bundestags-Wahlrecht: Fraktionen einigen sich auf Modell mit Ausgleichsmandaten

Archivmeldung vom 17.10.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.10.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Makrodepecher / pixelio.de
Bild: Makrodepecher / pixelio.de

Die Bundestagsfraktionen haben bei ihren Gesprächen über ein neues Wahlrecht für den Bundestag eine Einigung erzielt. Nach Angaben der SPD hätten sich die Fraktionen am Mittwoch auf ein Modell mit Ausgleichsmandaten verständigt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte das aktuelle Bundestagswahlrecht Ende Juli für verfassungswidrig erklärt. Die Richter in Karlsruhe sahen die Chancengleichheit der Parteien als nicht gegeben. Mit der Entscheidung musste das Wahlrecht nun noch vor der Bundestagswahl im Herbst 2013 erneuert werden.

Geklagt hatten Abgeordnete von SPD und Grünen sowie rund 3.000 Bürger. Dabei ging es vorwiegend um die sogenannten Überhangmandate, von denen in der Regel die großen Parteien profitieren. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Vertreter in den Bundestag schicken kann als ihr nach den Zweitstimmen zustehen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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