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Gutachten hält Klöckners Tierwohl-Label für nicht rechtskonform

Archivmeldung vom 28.06.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.06.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Papier, Vertragsbuch, Wut & Egal (Symbolbild)
Papier, Vertragsbuch, Wut & Egal (Symbolbild)

Bild: pixelio.de, S. Hofschläger

Das freiwillige staatliche Tierwohl-Label für Schweinefleisch, das Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) gegen den Widerstand der SPD und aus den eigenen Reihen durchsetzen will, täuscht einem Rechtsgutachten zufolge die Verbraucher und unterlaufe Tierschutzrecht. Das berichtet der "Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe unter Berufung auf die von Greenpeace angeforderte Expertise.

Demnach werde etwa in der Stufe 1 ein Tierwohl-Label vergeben, obwohl den Tieren routinemäßig und gesetzeswidrig die Schwänze abgeschnitten würden. Auch der zusätzliche Stallraum von durchschnittlich zweieinhalb DIN-A4-Blättern reiche immer noch nicht aus, damit sich ein Schwein in Seitenlage ausstrecken könne, heißt es in dem Gutachten weiter. Greenpeace-Landwirtschaftsexpertin Stephanie Töwe fordert massive Verbesserungen, vor allem aber solle ein staatliches Label verpflichtend für alle Züchter sein. Klöckner will wegen der schnelleren Umsetzung an der Freiwilligkeit festhalten und eine EU-weit verbindliche Tierwohlkennzeichnung in Brüssel zum Thema machen. Die Werbekampagne für Klöckners umstrittenes Siegel soll den Steuerzahler rund 70 Millionen Euro kosten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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