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AfD-Gutachten: Corona-geschädigten Gewerbetreibenden stehen umfangreiche Entschädigungen zu!

Archivmeldung vom 08.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: AfD Deutschland
Bild: AfD Deutschland

Diese Nachricht dürfte überall in Deutschland für große Aufmerksamkeit sorgen. Verkündet hat sie die AfD-Landesvorsitzende Alice Weidel zu Beginn der Woche in Stuttgart: „Gewerbetreibenden, Gastronomen, Kinobetreibern, die aufgrund der Corona-Verordnungen der Regierung von Baden-Württemberg seit dem 16. März 2020 insbesondere wegen der angeordneten Schließung von Geschäften und Restaurants gravierende Umsatzeinbußen erlitten haben, steht ein Entschädigungsanspruch zu.“

Die AfD-Fraktion hatte den renommierten Staatsrechtler Ulrich Vosgerau mit einem Gutachten beauftragt. Er kommt zu dem Schluss, dass allen Gewerbetreibenden auf Basis des Polizeigesetzes Entschädigungen zustehen. Keine einmaligen Hilfen, keine Kredite, sondern Entschädigungen, die sich an den tatsächlichen Umsatzeinbußen von Gewerbetreibenden und Selbstständigen orientieren.

Er hat das in seinem Gutachten für das Land Baden-Württemberg festgestellt. Da aber der entscheidende Passus in den Polizeigesetzen aller deutscher Länder steht, ist davon auszugehen, dass das Gutachten Gültigkeit für ganz Deutschland hat. Die Merkel-GroKo und alle Landesregierungen werden also die finanzielle Verantwortung für die Folgen des zu späten und viel zu langen Lockdowns der deutschen Wirtschaft tragen müssen.

Ausführliche Informationen zu dem Thema direkt von Alice Weidel und Ulrich Vosgerau hören Sie in „7 Tage Deutschland – dem Wochenend-Podcast der AfD“, den es ab Freitag über http://afd.de/podcast zu hören gibt.

Quelle: AfD Deutschland


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