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Immer mehr Anträge auf Überwachung Verdächtiger bei Cyberangriffen

Archivmeldung vom 28.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Totalüberwachung (Symbolbild)
Totalüberwachung (Symbolbild)

Bild: Unser Mitteleuropa/ shutterstock / Eigenes Werk

Die meisten Anträge der Sicherheitsbehörden bei der G10-Kommission auf Überwachung der Post- und Telekommunikation von Verdächtigen beziehen sich mittlerweile auf Cyberangriffe gegen Politik, Wirtschaft und Verwaltung. Es handele sich monatlich um eine "hohe zweistellige Zahl", sagte ein Mitglied des Gremiums dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". "Das ist der Hauptanteil."

Die Zahl der Anträge auf Überwachung in den Bereichen Rechts- und Linksextremismus sowie Islamismus sei dagegen deutlich geringer. Ursache für den Wandel sei unter anderem, dass es vor allem in Unternehmen noch immer zu viele Sicherheitslücken gebe, hieß es. Der Vorsitzende des Gremiums, Andreas Schmidt (CDU), bestätigte den Trend. "Es gibt viele Anträge, die Cyberangriffe betreffen", sagte er dem RND.

"Das stellt ein Problem dar, und zwar weltweit." Zuweilen bezögen sich die Anträge auf konkrete Personen. Oft seien sie aber auch abstrakt, weil sich die Angriffe trotz einschlägiger Untersuchungen nicht zuordnen ließen. Man könne nur aufgrund von Parallelen aus der Art der Angriffe vermuten, wer eventuell der Urheber sei, verlautet aus dem Gremium. Handelt es sich um Angriffe im politischen Bereich, werden meistens Staaten dahinter vermutet, allen voran Russland. So wird der Cyberangriff auf den Bundestag im Jahr 2015 Russland zugeordnet. 2020 erwirkte die Bundesanwaltschaft deshalb einen Haftbefehl gegen einen russischen Verdächtigen. Als Problem gilt, dass sich die Server überwiegend im Ausland befinden und man die Angriffe daher nicht stoppen kann. Die G 10-Kommission - benannt nach Artikel 10 des Grundgesetzes - entscheidet über die Notwendigkeit und Zulässigkeit sämtlicher durch die Nachrichtendienste des Bundes (Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst) durchgeführten Beschränkungsmaßnahmen im Bereich des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses. Sie besteht im Wesentlichen aus ehemaligen Bundestagsabgeordneten und tagt regelmäßig.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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