Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik VZBV verlangt strenge Regeln für individualisierte Preise

VZBV verlangt strenge Regeln für individualisierte Preise

Archivmeldung vom 15.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Mehr Jobcenter Mitarbeiter = Höhere Gängelungsquote von zumeist unvermittelbaren Menschen => Mehr Sanktionen = Statistisch weniger Langzeitarbeitslose (Symbolbild) (Bürokratie)
Mehr Jobcenter Mitarbeiter = Höhere Gängelungsquote von zumeist unvermittelbaren Menschen => Mehr Sanktionen = Statistisch weniger Langzeitarbeitslose (Symbolbild) (Bürokratie)

Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), Klaus Müller, fordert strenge gesetzliche Vorgaben für individualisierte Preise im Internet. Das berichtet das "Handelsblatt". Er begrüßte in diesem Zusammenhang eine Initiative mehrerer Länderjustizminister. Acht Ressortchefs hatten bei der heutigen Herbstkonferenz in Berlin dafür geworben, ein "transparentes Preisschild" für die personalisierte Preisbildung mittels Algorithmen einzuführen.

"Anbieter müssen dann bei der Preisangabe transparent ausweisen, ob Preise an den Nutzer angepasst werden und welche Daten in die Preisberechnung einfließen", sagte Müller der Zeitung. "Wenn das Surfverhalten, das Endgerät oder andere personenbezogene Daten Einfluss auf den Preis haben, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher das wissen." Wichtig sei, so Müller weiter, dass die "Entscheidungskriterien und -logiken solcher Algorithmen" nachvollziehbar seien.

"Aufsichtsbehörden müssen diese im Verdachtsfall überprüfen können – zum Beispiel bei ungerechtfertigter Diskriminierung", so der VZBV-Chef. Handlungsbedarf sieht Müller auch bei sogenannten Vergleichsportalen und ihren möglichen wirtschaftlichen Verflechtungen mit Online-Händlern. "Geschäftliche Beziehungen zwischen Produktanbietern und Vergleichsportalen dürfen keinen Einfluss auf die Darstellung der Produkte haben", sagte der VZBV-Chef. "Derart beeinflusste Rankings können Verbraucherinnen und Verbraucher zu Entscheidungen bewegen, die sie ohne diese Einflussnahme nicht getroffen hätten." Rankingmethoden und Finanzierung müssten daher an prominenter Stelle offengelegt werden. Betreiber von Empfehlungsdiensten müssten zudem "umfassend und leicht verständlich" darüber informieren. "Dann können Verbraucher besser einschätzen, inwieweit sie den Empfehlungen vertrauen können", sagte Müller.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte surat in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige