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Transparency: Regierungspläne zur Karenzzeit reichen nicht

Archivmeldung vom 03.11.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Dennis Witte
Transparency International
Transparency International

Die Pläne der Bundesregierung für Karenzzeiten von Regierungsmitgliedern, die in die Wirtschaft wechseln wollen, genügen den Ansprüchen der Anti-Korruptionsvereinigung Transparency International nicht. ."Es muss dringend vermieden werden, dass sich ein Regierungsmitglied im laufenden Geschäft selbst den Weg für einen lukrativen Posten in der Wirtschaft ebnen kann", warnte die Vorsitzende von Transparency Deutschland, Edda Müller, im Nachrichtenmagazin "Focus".

"Dass Politiker lukrative Posten in der Wirtschaft antreten, geschieht schon seit vielen Jahren", so Müller. Zuletzt hatten die Wechsel der früheren Minister Dirk Niebel (FDP), Ronald Pofalla (CDU) und Daniel Bahr (FDP) Kritik ausgelöst. "Es ist an der Zeit, dass der Selbstbedienung, mit der man sich gute Positionen sichern kann, Grenzen gesetzt werden", sagte Müller.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) bereitet ein Gesetz für Minister und Parlamentarische Staatssekretäre, die aus dem Amt heraus oder kurz danach in die Wirtschaft wechseln wollen, vor. Während der Amtszeit müssen sie die Wünsche unverzüglich anzeigen, schreibt der "Focus". Danach sind sie 18 Monate anzeigepflichtig. Wenn ein Interessenkonflikt möglich ist, gibt es eine Sperre für höchstens ein Jahr, bei gravierendem öffentlichen Interesse bis zu 18 Monate.

Die Bundesregierung entscheidet das auf Empfehlung eines beratenden Gremiums. Die Zeit der Sperre reicht aus Müllers Sicht nicht aus: "Wir fordern drei Jahre Karenzzeit." Dem "Focus"- zufolge können die Pläne de Maizières in einigen Fällen zu längerer Zahlung von Übergangsgeld führen. Um Ex-Regierungsmitglieder abzusichern, soll ihnen mindestens für die Zeit des Verbots der Beschäftigung Übergangsgeld gezahlt werden. Regierungskreise bestätigten, dass dies im Einzelfall gegenüber der heutigen Rechtslage eine Ausdehnung bedeuten könne.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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