Städte wollen über Geschwindigkeitseinschränkungen selbst entscheiden - Subsidaritätsprinzip in Theorie und Praxis
Archivmeldung vom 15.04.2017
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.04.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André Ott"Wie der Verkehr möglichst gefahrlos und flüssig läuft, kann vor Ort besser entschieden werden als von einem Bundesamt. Gerade in großen städtischen Ausfallstraßen wäre Tempo 30 eine zusätzliche Belastung für die Umwelt durch weitere Staus und nicht fließenden Verkehr", sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg mit Blick auf jüngste Äußerungen des Bundesumweltamtes heute in Berlin.
Die Lösung der Verkehrsprobleme liegt in einem konsequenten Ausbau des ÖPNV, des Radverkehrs, der digitalen Verkehrsführung und der Vernetzung der verschiedenen Mobilitätskonzepte. Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube, man könne mit immer mehr Verboten und Einschränkungen nachhaltig Probleme lösen.
Hintergrund:
Den Städten und Gemeinden wird in den letzten Jahrzenten immer mehr an Entscheidungen abgenommen. Teils findet eine regelrechte Bevormundung von Bürgermeistern und Gemeinderäten statt und der Entscheidungs- und Gestalltungsspielraum wird permanent eingeengt. Dies ist rechtlich ohne weiteres so machbar.
Warum? Es gilt auf allen Ebenen, bishin zur EU, das Subsidaritätsprinzip. Das Subsidaritätsprinzip ist ein Hilfsprinzip. Das bedeutet, wenn eine kleinere soziale Einheit (z.B. Gemeinde, Dorf, Familie, der Einzelne Mensch) eine Aufgabe nicht tun möchte oder nicht tun kann, dann muß zwingend die größere Einheit (z.B. Kreis, Land, Bund, EU) diese Aufgabe übernehmen. Allerdings dann zu den Bedingungen, die die größere Einheit vorgibt.
Da die "modernen Gemeinden" von heute praktisch alle Aufgaben an höhere Ebenen abgeben, wird den Gemeinden zu recht diktiert was sie zu tun und was sie zu lassen haben. Gleiches gilt natürlich auch für Familien und den einzelnen Mensch, die ebenfalls fast alle Aufgaben an höhere Ebenen abgeben.
Wenn eine Gemeinde sich bevormundet vorkommt, kann sie über das Subsidaritätsprinzip entsprechend Aufgaben zurück nehmen. Denn es gilt in der gesamten EU: Wenn eine kleinere soziale Einheit (Mensch, Familie, Dorf, Gemeinde, ...) eine Aufgabe selbst übernehmen möchte, dann muß die höhere Einheit diese Aufgabe zwingend wieder zurückgeben.
So hat eine Gemeinde grundsätzlich alle Rechte jede Aufgabe wieder selbst zu übernehmen. Eine Gemeinde könnte sogar das gesamte Staatswesen selbst übernehmen (Geldsystem, Steuern, Landverwaltung, Straßenbau, Gesetze, Polizei, etc.), wenn die Menschen der Gemeinde dies wollen. Eine solche Entscheidung können Bürgermeister und Bürger mit Hilfe eines erfolgreichen Bürgerentscheides schaffen.
Quelle: Deutscher Städte- u. Gemeindebund (ots) / André Ott