Abgeordnete legen Gesetzesantrag für selbstbestimmtes Sterben vor
Archivmeldung vom 22.03.2022
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićEine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten hat einen Gesetzentwurf für eine Sterbehilfe-Regelung vorgelegt. Mit dem Entwurf für ein "Suizidhilfegesetz" solle das Recht auf einen selbstbestimmten Tod legislativ abgesichert und klargestellt werden, dass die Hilfe zur Selbsttötung straffrei möglich sei, heißt es in dem Antrag, über den die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Dienstagausgaben berichten.
Initiatoren
sind die FDP-Abgeordneten Katrin Helling-Plahr und Otto Fricke, Petra
Sitte (Linke) und Helge Lindh (SPD). Bundesgesundheitsminister Karl
Lauterbach (SPD), der die Absichten dieser Gruppe in der vorigen
Wahlperiode unterstützt hatte, tritt nun nicht mehr als
Erstunterzeichner in Erscheinung. Der Antrag sieht eine Regelung
außerhalb des Strafrechtes vor. Konkret ist der Aufbau eines Netzes von
staatlich anerkannten Beratungsstellen geplant, die Sterbewillige
ergebnisoffen aufklären.
Ärzten soll es frühestens zehn Tage
nach einer solchen Beratung erlaubt sein, Medikamente zur Selbsttötung
zu verschreiben. Helling-Plahr sagte dem RND, seit dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts seien über zwei Jahre vergangen. Es gelte,
keine Zeit mehr zu verlieren. "Menschen, die selbstbestimmt sterben
möchten, brauchen endlich Rechtssicherheit", forderte sie.
Sie
bräuchten bundesweit niedrigschwellige Beratungsangebote und eine
transparente Möglichkeit, auch Medikamente zur Selbsttötung erhalten zu
können. "Menschen, die helfen möchten, müssen wir mit Respekt begegnen
statt ihnen mit Strafrecht zu drohen", mahnte die FDP-Politkerin. Das
Bundesverfassungsgericht hatte Anfang 2020 das erst 2015 beschlossene
Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt. Seitdem ist die
Sterbehilfe wieder straffrei und ohne jede staatliche Regelung möglich.
Bisher liegen zwei weitere Gruppenanträge vor, um die Sterbehilfe neu zu regeln.
Quelle: dts Nachrichtenagentur