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Abgeordnete legen Gesetzesantrag für selbstbestimmtes Sterben vor

Archivmeldung vom 22.03.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.03.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Papierstapel & Bürokratie (Symbolbild)
Papierstapel & Bürokratie (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten hat einen Gesetzentwurf für eine Sterbehilfe-Regelung vorgelegt. Mit dem Entwurf für ein "Suizidhilfegesetz" solle das Recht auf einen selbstbestimmten Tod legislativ abgesichert und klargestellt werden, dass die Hilfe zur Selbsttötung straffrei möglich sei, heißt es in dem Antrag, über den die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Dienstagausgaben berichten.

Initiatoren sind die FDP-Abgeordneten Katrin Helling-Plahr und Otto Fricke, Petra Sitte (Linke) und Helge Lindh (SPD). Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der die Absichten dieser Gruppe in der vorigen Wahlperiode unterstützt hatte, tritt nun nicht mehr als Erstunterzeichner in Erscheinung. Der Antrag sieht eine Regelung außerhalb des Strafrechtes vor. Konkret ist der Aufbau eines Netzes von staatlich anerkannten Beratungsstellen geplant, die Sterbewillige ergebnisoffen aufklären.

Ärzten soll es frühestens zehn Tage nach einer solchen Beratung erlaubt sein, Medikamente zur Selbsttötung zu verschreiben. Helling-Plahr sagte dem RND, seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts seien über zwei Jahre vergangen. Es gelte, keine Zeit mehr zu verlieren. "Menschen, die selbstbestimmt sterben möchten, brauchen endlich Rechtssicherheit", forderte sie.

Sie bräuchten bundesweit niedrigschwellige Beratungsangebote und eine transparente Möglichkeit, auch Medikamente zur Selbsttötung erhalten zu können. "Menschen, die helfen möchten, müssen wir mit Respekt begegnen statt ihnen mit Strafrecht zu drohen", mahnte die FDP-Politkerin. Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang 2020 das erst 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt. Seitdem ist die Sterbehilfe wieder straffrei und ohne jede staatliche Regelung möglich.

Bisher liegen zwei weitere Gruppenanträge vor, um die Sterbehilfe neu zu regeln.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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