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NRW-Justizminister verteidigt Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Archivmeldung vom 10.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Peter Biesenbach (2013), Archivbild
Peter Biesenbach (2013), Archivbild

Foto: Martin Kraft
Lizenz: FAL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU) hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nach massiver öffentlicher Kritik in Schutz genommen. Natürlich stehe es jedem frei, gerichtliche Entscheidungen auch kritisch zu bewerten. "Wenn Richter wegen kontroverser Urteile persönlich beleidigt und bedroht werden, ist das jedoch völlig inakzeptabel und kann zudem eine Straftat darstellen", sagte Biesenbach der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte am 13. Juli erfolglos versucht, die Abschiebung des islamistischen Gefährders Sami A. nach Tunesien zu verhindern und sodann seine Rückholung nach Deutschland angeordnet. Die Einschätzung, dass dem Abgeschobenen in Tunesien Folter drohe, hielten die Richter auch in einer weiteren Entscheidung von Freitagabend aufrecht. Dass A. in Tunesien bislang nicht misshandelt worden sei, heiße nicht, dass sich dies nicht jederzeit ändern könne. "Unabhängig davon, wie man zu den Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen im Fall von Sami A. steht, bin ich überzeugt, dass die Richter sie nach bestem Wissen und Gewissen in richterlicher Unabhängigkeit getroffen haben, wie es ihre Aufgabe ist. Die inhaltliche Überprüfung wird nun das Oberverwaltungsgericht Münster vornehmen", so Biesenbach weiter gegenüber der FAZ.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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