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Gentechnik-Gesetz entgegen Ankündigungen noch nicht in Kraft

Archivmeldung vom 01.04.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.04.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das neue Gentechnik-Gesetz ist entgegen den Ankündigungen der Bundesregierung am heutigen 1. April nicht in Kraft getreten. Bundespräsident Horst Köhler hat es noch nicht unterschrieben.

Das berichtet die "Saarbrücker Zeitung" (Mittwochausgabe) Die Prüfung dauere noch an, hieß es im Präsidialamt. Begründet wurde die Verzögerung mit der Menge an Gesetzen, die derzeit bearbeitet werden müssten. Der Bundespräsident muss die Gültigkeit von Gesetzen mit seiner Unterschrift bestätigen, ehe sie in Kraft treten können. In der Vergangenheit hatte er gelegentlich verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht und Gesetze auch zurückgewiesen. Die Bundesregierung hatte das Gesetz erst am vergangenen Freitag in einer Veröffentlichung des Presseamtes als eines der Neuregelungen präsentiert, die zum 1. April in Kraft treten sollten - offenbar voreilig. Mit dem Gesetz wird ein Siegel "Ohne Gentechnik" eingeführt; zudem werden die Mindestabstände zwischen Maiskulturen mit Genpflanzen und ohne Genpflanzen festgelegt. Die Auflagen für die Forschung werden erleichtert.

Quelle: Saarbrücker Zeitung

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