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Urteil gegen André E.: Bundesanwaltschaft legt Revision ein

Archivmeldung vom 17.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Die Bundesanwaltschaft hat am Montag Revision gegen das Urteil gegen André E. im NSU-Prozess eingelegt. Das sagte eine Sprecherin der "Frankfurter Rundschau".

André E. war am vergangen Mittwoch vom Oberlandesgericht München wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen worden, nicht aber wegen der Beihilfe zum versuchten Mord.

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl hatte zwei Jahre und sechs Monate Haft als Strafe für den 38-Jährigen verkündet. Die Bundesanwaltschaft hatte für den von seinem Verteidiger als überzeugten Nationalsozialisten bezeichneten E. zwölf Jahre Haft gefordert und ihm unter anderem Beihilfe zum versuchten Mord vorgeworfen.

Zur Begründung der Revision wollte sich die Sprecherin der Bundesanwaltschaft auf Anfrage der "Frankfurter Rundschau" am Montag nicht äußern. Gegen die Urteile gegen Beate Z. und die drei anderen Angeklagten wolle man aber nicht vorgehen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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