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Zypries: Polizei soll schneller gegen Stalker vorgehen können

Archivmeldung vom 17.07.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.07.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das neue Gesetz zum Schutz von Stalking-Opfern wird dazu führen, dass die Polizei schneller als bisher eingreifen kann und "nicht erst abwarten muss, bis etwas passiert ist."

Diese Hoffnung äußerte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) in einem Gespräch in der aktuellen Ausgabe des Magazins BRIGITTE (Erscheinungstermin 19. Juli 2006). "Ruft ein Stalker beispielsweise jede Nacht mehrmals an, so kann die Polizei zur Zeit erst einschreiten, wenn das Opfer psychisch so beeinträchtigt ist, dass eine Körperverletzung im strafrechtlichen Sinne vorliegt", verdeutlicht Zypries das Problem. In Zukunft sollen typische Stalking-Handlungen wie Telefonterror oder ständiges Auflauern vor der Wohnung des Opfers mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Die Tat wird in der Regel nur auf Antrag verfolgt.

Wie stark die Opfer (85 Prozent sind weiblich) unter der hartnäckigen Verfolgung leiden, zeigt einer Untersuchung von Jens Hoffmann, Kriminalpsychologe an der TU Darmstadt: Schlafstörungen, Depressionen und Panikattacken gaben nahezu alle Befragten an. Erschreckend sei, so der Wissenschaftler, dass jede Vierte angab, schon einmal an Selbstmord gedacht zu haben. In etwa der Hälfte der Fälle ist der Ex-Partner der Verfolger.

Viele Experten begrüßen deshalb, dass bei besonders rabiaten Tätern eine "Deeskalationshaft" möglich sein soll: Stalker sollen bis zu sechs Monate in Untersuchungshaft genommen werden können, wenn sie ihr Opfer in Lebensgefahr gebracht haben und zu befürchten ist, dass sich ein solcher Vorfall wiederholt.

Zum geplanten Stalking-Gesetz wird es am 18. Oktober eine Expertenanhörung im Bundestag geben, danach geht es in die zweite und dritte Lesung.

Quelle: Pressemitteilung BRIGITTE

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