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René Springer: Jedweder Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ist im Ansatz falsch

Archivmeldung vom 05.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
René Springer (2018)
René Springer (2018)

Bild: AfD Deutschland

Zu der Ankündigung von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte an „strenge Kriterien“ zu knüpfen und insbesondere den Angehörigen von Hartz-IV-Beziehern den Familiennachzug zu verweigern, erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete René Springer, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales:

„Mit dieser Ankündigung zündet Horst Seehofer wieder eine seiner berüchtigten CSU-Nebelkerzen, mit der eine substanziell falsche Politik den Wählern schöngeredet und schmackhaft gemacht werden soll. ‚Subsidiär Schutzberechtigte‘ können sich schon dem Begriff nach nur vorübergehend in Deutschland aufhalten. Jedweder Familiennachzug für diese Personengruppe ist daher schon im Ansatz falsch.

Da weite Teile Syriens inzwischen befriedet sind und jede Hand für den Wiederaufbau gebraucht wird, kann eine humanitär gebotene Familienzusammenführung zudem in vielen Fällen längst in der Heimat selbst erfolgen.

Dass der Koalitionsvertrag diese erst 2015 getroffene Fehlentscheidung mit einer Kontingentlösung festschreibt, ist nur einer von vielen Konstruktionsfehlern dieser ‚GroKo‘. Seehofer weiß natürlich genau, dass sein Vorstoß letztlich am Widerstand der Koalitionspartner scheitern wird. Diese neueste Nebelkerze ist daher wenig mehr als durchschaubares Wahlkampfgetöse vor der bayerischen Landtagswahl und dürfte danach ebenso in der Versenkung verschwinden wie alle bisherigen Seehofer-Luftnummern. Wer in der Migrationspolitik ernsthaft etwas zum Besseren wenden will, darf eben nicht mit Merkel und der SPD koalieren.“

Quelle: AfD Deutschland

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